Suchen
Impressum
Impressum:
Heinz Behler
44787 Bochum
Brückstr 42
Telefon bei Anfrage:
@Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut
Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung - Freibeträge beim Zusammentreffen von Erwerbseinkommen und steuerfreiem Einkommen aus ehrenamtlicher Tätigkeit
Seite 1 von 1
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung - Freibeträge beim Zusammentreffen von Erwerbseinkommen und steuerfreiem Einkommen aus ehrenamtlicher Tätigkeit
BSG, Urteil vom 28.10.2014 - B 14 AS 61/13
Leitsätze (Autor)
1. Absetzbeträge nach § 11b Abs 2 SGB II sind bei dem Zusammentreffen von Einkünften aus nicht privilegierter Erwerbstätigkeit iS von § 11b Abs 2 Satz 1 SGB II und aus steuerprivilegierter (ehrenamtlicher) Tätigkeit iS von § 11b Abs 2 Satz 3 SGB II für jede Tätigkeit gesondert anzusetzen und können auch nebeneinander eingreifen.
2. Der erhöhte Freibetrag ist nicht erst zu berücksichtigen, wenn die Entschädigung für die steuerprivilegierte Tätigkeit über 100 Euro beträgt.
3. Der Bezug eines privilegierten Einkommens nach § 11b Abs 2 Satz 3 SGB II bewirkt aber nicht, dass dessen erhöhter Freibetrag vom gesamten Einkommen abzusetzen ist.
4. Bei der Ermittlung des Zusatzfreibetrages nach § 11b Abs 3 SGB II ist nicht das Gesamteinkommen einzubeziehen, das 100 Euro übersteigt, sondern lediglich das nach der Bereinigung nach § 11b Abs 2 SGB II (noch) zu berücksichtigende Einkommen.
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2014&nr=13723&pos=14&anz=198
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1782/
Willi S
Leitsätze (Autor)
1. Absetzbeträge nach § 11b Abs 2 SGB II sind bei dem Zusammentreffen von Einkünften aus nicht privilegierter Erwerbstätigkeit iS von § 11b Abs 2 Satz 1 SGB II und aus steuerprivilegierter (ehrenamtlicher) Tätigkeit iS von § 11b Abs 2 Satz 3 SGB II für jede Tätigkeit gesondert anzusetzen und können auch nebeneinander eingreifen.
2. Der erhöhte Freibetrag ist nicht erst zu berücksichtigen, wenn die Entschädigung für die steuerprivilegierte Tätigkeit über 100 Euro beträgt.
3. Der Bezug eines privilegierten Einkommens nach § 11b Abs 2 Satz 3 SGB II bewirkt aber nicht, dass dessen erhöhter Freibetrag vom gesamten Einkommen abzusetzen ist.
4. Bei der Ermittlung des Zusatzfreibetrages nach § 11b Abs 3 SGB II ist nicht das Gesamteinkommen einzubeziehen, das 100 Euro übersteigt, sondern lediglich das nach der Bereinigung nach § 11b Abs 2 SGB II (noch) zu berücksichtigende Einkommen.
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2014&nr=13723&pos=14&anz=198
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1782/
Willi S
Ähnliche Themen
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberechnung bei selbständiger Tätigkeit - Betriebseinnahmen und -ausgaben - private Rentenversicherungen
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung - Zufluss einer Arbeitsentgeltzahlung für mehrere Monate - Mehrfachabsetzung des Grundfreibetrags unter Berücksichtigung des Erarbeitungszeitraums
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung bei nichtselbstständiger Arbeit - vorläufige Leistungsbewilligung - monatliches Durchschnittseinkommen - Berücksichtigung eines Durchschnittseinkommens bei der endgültigen
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung bei selbstständiger Arbeit - Betriebseinnahmen von unter 400 Euro - Abzug von Betriebsausgaben - Absetzung des Grundfreibetrages bei Erwerbstätigkeit
» BSG: Kein erhöhter Grundfreibetrag bei Zusammentreffen von privilegiertem Einkommen und Erwerbseinkommen
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung - Zufluss einer Arbeitsentgeltzahlung für mehrere Monate - Mehrfachabsetzung des Grundfreibetrags unter Berücksichtigung des Erarbeitungszeitraums
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung bei nichtselbstständiger Arbeit - vorläufige Leistungsbewilligung - monatliches Durchschnittseinkommen - Berücksichtigung eines Durchschnittseinkommens bei der endgültigen
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung bei selbstständiger Arbeit - Betriebseinnahmen von unter 400 Euro - Abzug von Betriebsausgaben - Absetzung des Grundfreibetrages bei Erwerbstätigkeit
» BSG: Kein erhöhter Grundfreibetrag bei Zusammentreffen von privilegiertem Einkommen und Erwerbseinkommen
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Mi Jul 15, 2015 12:52 am von Willi Schartema
» LSG NRW sieht erkennt Anordnungsgrund bei Mietschulden ohne vorherige Räumungsklage
Do Jun 18, 2015 11:50 am von Willi Schartema
» Zur Unvereinbarkeit des § 31a SGB II (Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen) in Verbindung mit § 31 SGB II
Di Jun 16, 2015 9:43 am von Willi Schartema
» Keine schlüssigen Konzepte durch „Analyse und Konzepte“ KDU
So Jun 07, 2015 8:58 am von Willi Schartema
» Rechtsfolgenbelehrung für Jobcenter-Mitarbeiter
Do Mai 28, 2015 4:20 am von Willi Schartema
» Sanktionen bei ALG II im SGB II hält das Sozialgericht Gotha für Verfassungswidrig Außerdem stünden die Sanktionen im Widerspruch zu den Artikeln 1 2 12 sowie 20 so verkündet am 26.05.2015
Do Mai 28, 2015 1:58 am von Willi Schartema
» Gutachter ist für 50.000 Abschiebungen verantwortlich
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» BA-Leitfaden informiert umfassend über Teilzeitausbildung
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» Broschüre: Überblick zu den Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz zum 1. März 2015
So Apr 19, 2015 4:58 am von Willi Schartema
» Änderungen durch das neue Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) seit 1.1.2015
So Apr 19, 2015 4:57 am von Willi Schartema