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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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BSG: Kein erhöhter Grundfreibetrag bei Zusammentreffen von privilegiertem Einkommen und Erwerbseinkommen

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 BSG: Kein erhöhter Grundfreibetrag bei Zusammentreffen von privilegiertem Einkommen und Erwerbseinkommen Empty BSG: Kein erhöhter Grundfreibetrag bei Zusammentreffen von privilegiertem Einkommen und Erwerbseinkommen

Beitrag von Willi Schartema Mo Nov 03, 2014 9:33 am

Ebenfalls am 28.10.2014 hat das BSG entschieden, dass – entgegen der Rechtslage – beim Zusammentreffen von privilegiertem Einkommen und Erwerbseinkommen beim Erwerbseinkommen nicht ein erhöhter Grundfreibetrag von 200 € entsprechend § 11b Abs. 2 S. 3 SGB II anzusetzen sei, sondern vielmehr das privilegierte Einkommen (Ehrenamtsvergütung/Übungsleiter Einkommen) bis 200 € anrechnungsfrei sei.

 BSG v. 28.10.2014 – B 14 AS 61/13 R).

Zu diesem  Urteil möchte ich anmerken, dass das eine der denkwürdigen Entscheidungen das BSG ist, womit Verarmung von SGB II-Beziehern zementiert werden soll. Ihnen soll ja nicht ein Cent zum Überleben zu viel gegönnt werden.

 Mehr dazu hier: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2014&nr=13614


Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1738/

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