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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo Okt 27, 2014 9:54 am

BSG, Urteil vom 05. 06. 2014 - B 4 AS 31/13 R


Leitsätze ( Autor)
Ein "SGB II-Aufstocker" kann auch notwendige Leasingraten für einen Pkw von seinem Einkommen aus selbständiger Tätigkeit absetzen.
 
Durch die selbständigen Tätigkeit veranlasste Telefon- und Handykosten werden von § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 SGB II erfasst.
 
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2014-6-5&nr=13592&pos=0&anz=3
 

Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1737/

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