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Von die als Einkommen zu berücksichtigende Einkommensteuererstattung liegen weder die Voraussetzungen für die Absetzung der Erwerbstätigenpauschale von 100 Euro gemäß § 11 Abs 2 S 2 SGB II aF vor, noch ist ein Erwerbstätigenfreibetrag nach § 30 SGB II aF
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Von die als Einkommen zu berücksichtigende Einkommensteuererstattung liegen weder die Voraussetzungen für die Absetzung der Erwerbstätigenpauschale von 100 Euro gemäß § 11 Abs 2 S 2 SGB II aF vor, noch ist ein Erwerbstätigenfreibetrag nach § 30 SGB II aF
(seit 1.4.2011 § 11b Abs 3 SGB II) abzusetzen.
BSG, Urteil vom 11.02.2015 - B 4 AS 29/14 R
Leitsatz (Autor)
Wenn Eheleute steuerlich zusammen veranlagt werden, aber nur einer von beiden steuerpflichtiges Einkommen erzielt hat, steht der Erstattungsanspruch allein demjenigen zu, von dessen Einkommen die Steuern entrichtet wurden. Die Steuererstattung ist folglich nur diesem Ehepartner als Einkommen zuzuordnen.
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2015&nr=13726
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1782/
Willi S
BSG, Urteil vom 11.02.2015 - B 4 AS 29/14 R
Leitsatz (Autor)
Wenn Eheleute steuerlich zusammen veranlagt werden, aber nur einer von beiden steuerpflichtiges Einkommen erzielt hat, steht der Erstattungsanspruch allein demjenigen zu, von dessen Einkommen die Steuern entrichtet wurden. Die Steuererstattung ist folglich nur diesem Ehepartner als Einkommen zuzuordnen.
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2015&nr=13726
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1782/
Willi S
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