hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

Einkommensberücksichtigung - Erwerbseinkommen und Arbeitslosengeldbezug - Absetzung des Grundfreibetrages in Höhe von 100 Euro nur vom Erwerbseinkommen

Nach unten

Einkommensberücksichtigung - Erwerbseinkommen und Arbeitslosengeldbezug - Absetzung des Grundfreibetrages in Höhe von 100 Euro nur vom Erwerbseinkommen Empty Einkommensberücksichtigung - Erwerbseinkommen und Arbeitslosengeldbezug - Absetzung des Grundfreibetrages in Höhe von 100 Euro nur vom Erwerbseinkommen

Beitrag von Willi Schartema Mo Feb 23, 2015 11:38 am

BSG, Urteil vom 17.02.2015 - B 14 AS 1/14 R

Keine Absetzung des Grundfreibetrages nach § 11 Abs 2 Satz 2 SGB II aF (nunmehr § 11b Abs 2 Satz 2 SGB II) beim Arbeitslosengeld 1.

Leitsatz ( Autor)
1. Keine Absetzung des Grundfreibetrages nach § 11 Abs 2 Satz 2 SGB II aF (nunmehr § 11b Abs 2 Satz 2 SGB II) beim Arbeitslosengeld 1.

2. Die Absetzung des Grundfreibetrags kommt nur bei Erwerbseinkommen in Betracht und eine Übertragung eines nicht "verbrauchten" Rests auf andere Einkommensarten ist nicht zulässig ( BSG, Urteil vom 5.6.2014 - B 4 AS 49/13 R).

Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2015&nr=13738

Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1784/

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Vorschusszahlung nach § 25 SGB II - Absetzung der Versicherungspauschale in Höhe von 30 Euro
» Vorläufiger Anspruch auf ALG II für rumänische Staatsangehörige -100 Euro Monatsverdienst reichen nicht für Arbeitnehmereigenschaft - 3,88 Euro Stundenlohn ist sittenwidrig - Anspruch auf Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro
»  Von die als Einkommen zu berücksichtigende Einkommensteuererstattung liegen weder die Voraussetzungen für die Absetzung der Erwerbstätigenpauschale von 100 Euro gemäß § 11 Abs 2 S 2 SGB II aF vor, noch ist ein Erwerbstätigenfreibetrag nach § 30 SGB II aF
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung bei selbstständiger Arbeit - Betriebseinnahmen von unter 400 Euro - Abzug von Betriebsausgaben - Absetzung des Grundfreibetrages bei Erwerbstätigkeit
» Absetzung von nicht monatlich anfallenden Kfz-Kosten - Kfz-Haftpflicht-Jahresbeitrag in Höhe von 304 € - Fahrkosten zur Arbeitsstätte - Kraftfahrzeugbenutzung - Pauschbetrag für den Entfernungskilometer - Anforderungen an den Nachweis höherer notwendiger

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten