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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Einkommensberücksichtigung - Erwerbseinkommen und Arbeitslosengeldbezug - Absetzung des Grundfreibetrages in Höhe von 100 Euro nur vom Erwerbseinkommen

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Einkommensberücksichtigung - Erwerbseinkommen und Arbeitslosengeldbezug - Absetzung des Grundfreibetrages in Höhe von 100 Euro nur vom Erwerbseinkommen Empty Einkommensberücksichtigung - Erwerbseinkommen und Arbeitslosengeldbezug - Absetzung des Grundfreibetrages in Höhe von 100 Euro nur vom Erwerbseinkommen

Beitrag von Willi Schartema Mo Feb 23, 2015 11:38 am

BSG, Urteil vom 17.02.2015 - B 14 AS 1/14 R

Keine Absetzung des Grundfreibetrages nach § 11 Abs 2 Satz 2 SGB II aF (nunmehr § 11b Abs 2 Satz 2 SGB II) beim Arbeitslosengeld 1.

Leitsatz ( Autor)
1. Keine Absetzung des Grundfreibetrages nach § 11 Abs 2 Satz 2 SGB II aF (nunmehr § 11b Abs 2 Satz 2 SGB II) beim Arbeitslosengeld 1.

2. Die Absetzung des Grundfreibetrags kommt nur bei Erwerbseinkommen in Betracht und eine Übertragung eines nicht "verbrauchten" Rests auf andere Einkommensarten ist nicht zulässig ( BSG, Urteil vom 5.6.2014 - B 4 AS 49/13 R).

Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2015&nr=13738

Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1784/

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