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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für EU-Ausländer verfassungs- und europarechtskonform - keine Folgeabwägung notwendig und zulässig

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Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für EU-Ausländer verfassungs- und europarechtskonform - keine Folgeabwägung notwendig und zulässig  Empty Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für EU-Ausländer verfassungs- und europarechtskonform - keine Folgeabwägung notwendig und zulässig

Beitrag von Willi Schartema Mo Jan 19, 2015 3:16 pm

Sozialgericht Karlsruhe, Beschluss vom 29.12.2014 - S 15 AS 4229/14 ER



Leitsätze (Juris)
1. Der Ausschluss von Ausländern, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt, von Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II ist mit dem Grundgesetz und dem Recht der Europäischen Union vereinbar.

2. Eine Folgenabwägung darf in derartigen Verfahren nicht vorgenommen werden.

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=174675&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1773/

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