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Grundsicherung für Arbeitsuchende für EU-Ausländer - kein Anspruch auf vorläufige Leistungsbewilligung im Hinblick auf anhängiges Verfahren beim EuGH

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Beitrag von Willi Schartema Di Jun 10, 2014 7:30 am

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.03.2014 - L 20 AS 502/14 B ER



Leitsatz Autor)

Rumänische Staatsangehörige sind von SGB II- Leistungen ausgeschlossen.
 
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=168409&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 
Anmerkung: gleicher Auffassung für einen britischen Staatsbürger LSG BB, Beschl. v. 20.03.2014 - L 29 AS 514/14 B ER - Der Senat ist auch unter Berücksichtigung des Beschlusses des Bundessozialgerichts (BSG) vom 12. Dezember 2013 (B 4 AS 9/13 R - Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften [EuGH]) nicht von der Europarechtswidrigkeit der gesetzlichen Regelung des § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II überzeugt und hält an seiner bisherigen Rechtsprechung fest.
 
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1662/

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