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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Übernahme von Beitragsschulden in der gesetzlichen Krankenversicherung

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Übernahme von Beitragsschulden in der gesetzlichen Krankenversicherung  Empty Übernahme von Beitragsschulden in der gesetzlichen Krankenversicherung

Beitrag von Willi Schartema Mo Okt 20, 2014 9:37 am

Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 30.09.2014 - L 16 AS 232/14 B PKH


Leitsätze (Juris)
1. Für die Übernahme von Beitragsschulden in der gesetzlichen Krankenversicherung bietet das SGB II keine Rechtsgrundlage.

2. Die Gewährung eines Darlehens gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 SGB II ist wegen der Regelung in § 16 Abs. 3a Satz 2 Halbsatz 2 SGB V ausgeschlossen.
 
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=173055&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1736/

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