Suchen
Impressum
Impressum:
Heinz Behler
44787 Bochum
Brückstr 42
Telefon bei Anfrage:
@Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut
Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)
Beschwerde ist als unzulässig zu verwerfen, weil sie nicht in der gesetzlichen Form eingelegt worden ist - E- Mail
Seite 1 von 1
Beschwerde ist als unzulässig zu verwerfen, weil sie nicht in der gesetzlichen Form eingelegt worden ist - E- Mail
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom
23.11.2012 - L 19 AS 1974/12 B.
Bei einer E-Mail handelt es sich um eine elektronische
Datei, die das Schriftformerfordernis allenfalls dann erfüllen könnte, wenn aus
ihr der Inhalt der Erklärungen und die Person, die sie abgegeben hat,
zuverlässig entnommen werden können und außerdem sichergestellt ist, dass es
sich nicht um einen bloßen Entwurf handelt, sondern um eine Erklärung, die mit
Wissen und Willen des Beteiligten dem Gericht zugeleitet worden ist
(Anwaltsgerichtshof Celle Beschl. v. 15.09.2008 - AGH 22/08; LSG NW Beschl v
15.08.2008 - L 10 SB 53/06; Beschl des Senats v 12.12.2007 - L 19 B 126/07, v
04.05.2011 - L 19 AS 702/11 B ER).
Die weder mit einer eingescannten Unterschrift noch
mit einer qualifizierten Signatur versehene E-Mail des Klägers, mit der er die
Beschwerde eingelegt hat, entspricht diesem Erfordernis nicht.
Erst zum 01.01.2013 wird der elektronische Rechtsverkehr mit Sozialgerichten
des Landes Nordrhein-Westfalen - bei Vorliegen weiterer, im Einzelnen noch
nicht feststehender Voraussetzungen - eingeführt (Verordnung über den
elektronischen Rechtsverkehr bei den Sozialgerichten im Land
Nordrhein-Westfalen vom 07.11.2012).
Anmerkung: Neue
Vorschriften über elektronische Kommunikation mit Gerichten
Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock-
Taemmitglied des Sozialrechtsexperten RA Ludwig Zimmermann.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/12/beschwerde-ist-als-unzulassig-zu.html
Willi S
23.11.2012 - L 19 AS 1974/12 B.
Bei einer E-Mail handelt es sich um eine elektronische
Datei, die das Schriftformerfordernis allenfalls dann erfüllen könnte, wenn aus
ihr der Inhalt der Erklärungen und die Person, die sie abgegeben hat,
zuverlässig entnommen werden können und außerdem sichergestellt ist, dass es
sich nicht um einen bloßen Entwurf handelt, sondern um eine Erklärung, die mit
Wissen und Willen des Beteiligten dem Gericht zugeleitet worden ist
(Anwaltsgerichtshof Celle Beschl. v. 15.09.2008 - AGH 22/08; LSG NW Beschl v
15.08.2008 - L 10 SB 53/06; Beschl des Senats v 12.12.2007 - L 19 B 126/07, v
04.05.2011 - L 19 AS 702/11 B ER).
Die weder mit einer eingescannten Unterschrift noch
mit einer qualifizierten Signatur versehene E-Mail des Klägers, mit der er die
Beschwerde eingelegt hat, entspricht diesem Erfordernis nicht.
Erst zum 01.01.2013 wird der elektronische Rechtsverkehr mit Sozialgerichten
des Landes Nordrhein-Westfalen - bei Vorliegen weiterer, im Einzelnen noch
nicht feststehender Voraussetzungen - eingeführt (Verordnung über den
elektronischen Rechtsverkehr bei den Sozialgerichten im Land
Nordrhein-Westfalen vom 07.11.2012).
Anmerkung: Neue
Vorschriften über elektronische Kommunikation mit Gerichten
Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock-
Taemmitglied des Sozialrechtsexperten RA Ludwig Zimmermann.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/12/beschwerde-ist-als-unzulassig-zu.html
Willi S
Ähnliche Themen
» Hilfebedürftiger fühlt sich schlecht behandelt, weil er einen telefonischen Rückruf eines Mitarbeiters nicht erhalten hat, der ihm zugesagt worden sei. Es geht ihm darum, dass geprüft wird, ob sich ein Mitarbeiter unfair verhalten hat.
» Der Eingliederungsverwaltungsakt erweist sich als rechtswidrig, weil das Jobcenter entgegen der gesetzlichen Vorgabe eine Geltungsdauer von nur knapp vier Monaten angeordnet hat, ohne hierbei das erforderliche Ermessen auszuüben
» Eine Untätigkeitsbeschwerde ist derzeit im Gesetz nicht vorgesehen - Untätigkeitsbeschwerde und Beschwerde gegen Erinnerung
» Anhaltspunkte dafür, dass der Verordnungsgeber bei Erlass der Alg-VO unzulässig gehandelt haben könnte, sieht das Gericht nicht.
» Sozialhilfeträger muss keinen Mehrbedarf für das Merkzeichen G gewähren, denn es ist nicht ausreichend , wenn nur ein Antrag gestellt worden ist, aber noch kein Bescheid oder Ausweis vorliegt. Eine rückwirkende Gewährung kommt auch in diesen Fällen nicht
» Der Eingliederungsverwaltungsakt erweist sich als rechtswidrig, weil das Jobcenter entgegen der gesetzlichen Vorgabe eine Geltungsdauer von nur knapp vier Monaten angeordnet hat, ohne hierbei das erforderliche Ermessen auszuüben
» Eine Untätigkeitsbeschwerde ist derzeit im Gesetz nicht vorgesehen - Untätigkeitsbeschwerde und Beschwerde gegen Erinnerung
» Anhaltspunkte dafür, dass der Verordnungsgeber bei Erlass der Alg-VO unzulässig gehandelt haben könnte, sieht das Gericht nicht.
» Sozialhilfeträger muss keinen Mehrbedarf für das Merkzeichen G gewähren, denn es ist nicht ausreichend , wenn nur ein Antrag gestellt worden ist, aber noch kein Bescheid oder Ausweis vorliegt. Eine rückwirkende Gewährung kommt auch in diesen Fällen nicht
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Mi Jul 15, 2015 12:52 am von Willi Schartema
» LSG NRW sieht erkennt Anordnungsgrund bei Mietschulden ohne vorherige Räumungsklage
Do Jun 18, 2015 11:50 am von Willi Schartema
» Zur Unvereinbarkeit des § 31a SGB II (Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen) in Verbindung mit § 31 SGB II
Di Jun 16, 2015 9:43 am von Willi Schartema
» Keine schlüssigen Konzepte durch „Analyse und Konzepte“ KDU
So Jun 07, 2015 8:58 am von Willi Schartema
» Rechtsfolgenbelehrung für Jobcenter-Mitarbeiter
Do Mai 28, 2015 4:20 am von Willi Schartema
» Sanktionen bei ALG II im SGB II hält das Sozialgericht Gotha für Verfassungswidrig Außerdem stünden die Sanktionen im Widerspruch zu den Artikeln 1 2 12 sowie 20 so verkündet am 26.05.2015
Do Mai 28, 2015 1:58 am von Willi Schartema
» Gutachter ist für 50.000 Abschiebungen verantwortlich
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» BA-Leitfaden informiert umfassend über Teilzeitausbildung
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» Broschüre: Überblick zu den Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz zum 1. März 2015
So Apr 19, 2015 4:58 am von Willi Schartema
» Änderungen durch das neue Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) seit 1.1.2015
So Apr 19, 2015 4:57 am von Willi Schartema