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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Ein Eingliederungsverwaltungsakt, der ohne Ermessenserwägungen eine von der gesetzlichen Regellaufzeit(§ 15 Abs. 1 Satz 3 SGB II) abweichende Geltungsdauer von sieben Monaten anordnet, ist rechtswidrig ( vgl. hierzu auch BSG, Urteil vom 14. Februar 2013 -

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Ein Eingliederungsverwaltungsakt, der ohne Ermessenserwägungen eine von der gesetzlichen Regellaufzeit(§ 15 Abs. 1 Satz 3 SGB II) abweichende Geltungsdauer von sieben Monaten anordnet, ist rechtswidrig ( vgl. hierzu auch BSG, Urteil vom 14. Februar 2013 - Empty Ein Eingliederungsverwaltungsakt, der ohne Ermessenserwägungen eine von der gesetzlichen Regellaufzeit(§ 15 Abs. 1 Satz 3 SGB II) abweichende Geltungsdauer von sieben Monaten anordnet, ist rechtswidrig ( vgl. hierzu auch BSG, Urteil vom 14. Februar 2013 -

Beitrag von Willi Schartema Mo Jul 21, 2014 9:54 am

B 14 AS 195/11 R ).

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.06.2014 - L 7 AS 445/14 B - rechtskräftig

Leitsatz (Autor)

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=171158&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=


Anmerkung: gleicher Auffassung SG Hamburg, Beschluss vom 28.04.2014 - S 58 AS 1238 /14 ER (unveröffentlicht) ;LSG NRW, Beschluss vom 17.10.2013 - L 7 AS 836/13 B - und SG München, Beschluss vom 05.06.2014 - S 48 AS 1306/14 ER ( unveröffentlicht).

Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1689/

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