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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Kostensenkung durch Untervermietung - Mieteinnahmen sind kein Einkommen

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Kostensenkung durch Untervermietung - Mieteinnahmen sind kein Einkommen  Empty Kostensenkung durch Untervermietung - Mieteinnahmen sind kein Einkommen

Beitrag von Willi Schartema Mo Aug 11, 2014 8:54 am

BSG, Urteil vom 06.08.2014 - B 4 AS 37/13 R



Leitsätze (Autor)
Grundsätzlich gilt , dass Erträge aus der Untervermietung von Teilen der angemieteten Unterkunft als Kostensenkungsmaßnahme im Rahmen der Bedarfsberechnung der Kosten der Unterkunft zu berücksichtigen sind.

Zahlungen daraus stellen kein Einkommen iS von § 11 SGB II dar, soweit nicht durch die Erträge die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft überschritten werden. Dies folgt aus Gesetzeswortlaut, Begründung des Gesetzentwurfs, Systematik sowie Sinn und Zweck der Regelung.
 
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2014&nr=13498
 
 
Anmerkung 1: Vgl. dazu LSG Hamburg, Urteil vom 07.01.2013 - L 4 AS 315/12 und LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 12.4.2010 - L 6 AS 37/10 - Einnahmen, die ein Leistungsberechtigter aus der Vermietung einer selbst genutzten Unterkunft erzielt, sind nicht als Einkommen i.S.d. § 11 SGB II zu behandeln, sondern mindern unmittelbar die im Wege von § 22 Abs. 1 SGB II zu berücksichtigenden Aufwendungen für Unterkunft.

Anmerkung 2: offen gelassen vom BSG mit Urteil vom 29.11.2012 - B 14 AS 161/11 R, Rz. 19 
 
Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1703/

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