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Kostensenkung durch Untervermietung - Mieteinnahmen sind kein Einkommen
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Kostensenkung durch Untervermietung - Mieteinnahmen sind kein Einkommen
BSG, Urteil vom 06.08.2014 - B 4 AS 37/13 R
Leitsätze (Autor)
Grundsätzlich gilt , dass Erträge aus der Untervermietung von Teilen der angemieteten Unterkunft als Kostensenkungsmaßnahme im Rahmen der Bedarfsberechnung der Kosten der Unterkunft zu berücksichtigen sind.
Zahlungen daraus stellen kein Einkommen iS von § 11 SGB II dar, soweit nicht durch die Erträge die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft überschritten werden. Dies folgt aus Gesetzeswortlaut, Begründung des Gesetzentwurfs, Systematik sowie Sinn und Zweck der Regelung.
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2014&nr=13498
Anmerkung 1: Vgl. dazu LSG Hamburg, Urteil vom 07.01.2013 - L 4 AS 315/12 und LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 12.4.2010 - L 6 AS 37/10 - Einnahmen, die ein Leistungsberechtigter aus der Vermietung einer selbst genutzten Unterkunft erzielt, sind nicht als Einkommen i.S.d. § 11 SGB II zu behandeln, sondern mindern unmittelbar die im Wege von § 22 Abs. 1 SGB II zu berücksichtigenden Aufwendungen für Unterkunft.
Anmerkung 2: offen gelassen vom BSG mit Urteil vom 29.11.2012 - B 14 AS 161/11 R, Rz. 19
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1703/
Willi S
Leitsätze (Autor)
Grundsätzlich gilt , dass Erträge aus der Untervermietung von Teilen der angemieteten Unterkunft als Kostensenkungsmaßnahme im Rahmen der Bedarfsberechnung der Kosten der Unterkunft zu berücksichtigen sind.
Zahlungen daraus stellen kein Einkommen iS von § 11 SGB II dar, soweit nicht durch die Erträge die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft überschritten werden. Dies folgt aus Gesetzeswortlaut, Begründung des Gesetzentwurfs, Systematik sowie Sinn und Zweck der Regelung.
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2014&nr=13498
Anmerkung 1: Vgl. dazu LSG Hamburg, Urteil vom 07.01.2013 - L 4 AS 315/12 und LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 12.4.2010 - L 6 AS 37/10 - Einnahmen, die ein Leistungsberechtigter aus der Vermietung einer selbst genutzten Unterkunft erzielt, sind nicht als Einkommen i.S.d. § 11 SGB II zu behandeln, sondern mindern unmittelbar die im Wege von § 22 Abs. 1 SGB II zu berücksichtigenden Aufwendungen für Unterkunft.
Anmerkung 2: offen gelassen vom BSG mit Urteil vom 29.11.2012 - B 14 AS 161/11 R, Rz. 19
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1703/
Willi S
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