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Jobcenter ist verpflichtet, der Antragstellerin vorläufig zur Begleichung der Mietschulden ein Darlehen zu gewähren.
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Jobcenter ist verpflichtet, der Antragstellerin vorläufig zur Begleichung der Mietschulden ein Darlehen zu gewähren.
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.07.2014 - L 7 AS 982/14 B ER und - L 7 AS 983/14 B – rechtskräftig
Leitsätze (Autor)
Die Schuldenübernahme ist geeignet, die Unterkunft der Antragstellerinnen zu sichern und die Gefahr der Wohnungslosigkeit zu beseitigen iSv § 22 Abs. 8 S. 2 SGB II. Anhaltspunkte dafür, dass ein atypischer Fall vorliegt und die Übernahme abgelehnt werden kann, liegen nicht vor. Denn zum einen ist bereits die Räumungsklage anhängig. Zum anderen besteht die gegenseitige Bereitschaft, das Mietverhältnis fortzusetzen. Schließlich besteht im Hinblick auf die beim EuGH anhängigen Vorlageverfahren zur europarechtlichen Gültigkeit des Leistungsausschlusses nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II eine gute Aussicht, dass das JobCenter Arbeit für C zur Zahlung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung verpflichtet ist.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=171430&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1701/
Willi S
Leitsätze (Autor)
Die Schuldenübernahme ist geeignet, die Unterkunft der Antragstellerinnen zu sichern und die Gefahr der Wohnungslosigkeit zu beseitigen iSv § 22 Abs. 8 S. 2 SGB II. Anhaltspunkte dafür, dass ein atypischer Fall vorliegt und die Übernahme abgelehnt werden kann, liegen nicht vor. Denn zum einen ist bereits die Räumungsklage anhängig. Zum anderen besteht die gegenseitige Bereitschaft, das Mietverhältnis fortzusetzen. Schließlich besteht im Hinblick auf die beim EuGH anhängigen Vorlageverfahren zur europarechtlichen Gültigkeit des Leistungsausschlusses nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II eine gute Aussicht, dass das JobCenter Arbeit für C zur Zahlung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung verpflichtet ist.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=171430&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1701/
Willi S
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