Suchen
Impressum
Impressum:
Heinz Behler
44787 Bochum
Brückstr 42
Telefon bei Anfrage:
@Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut
Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Auszug aus elterlichem Haushalt vor Vollendung des 25. Lebensjahres - kein Zusicherungserfordernis bei fehlender Hilfebedürftigkeit bzw Beantragung von Leistungen zum Auszugszeitpunkt - Missbrauchsabsicht
Seite 1 von 1
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Auszug aus elterlichem Haushalt vor Vollendung des 25. Lebensjahres - kein Zusicherungserfordernis bei fehlender Hilfebedürftigkeit bzw Beantragung von Leistungen zum Auszugszeitpunkt - Missbrauchsabsicht
SG Stade, Beschluss vom 09.05.2014 - S 6 AS 41/14 ER
Leitsätze (Autor)
Für Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, greift das in § 22 Abs. 5 Satz 1 SGB II normierte Zusicherungserfordernis nicht, wenn sie im Zeitpunkt des Auszugs aus dem elterlichen Haushalt keine Leistungen nach dem SGB II beantragt oder bezogen haben ( SG Karlsruhe Urteil vom 6.8.2013, S 12 AS 601/13 ).
Absicht im Sinne des § 22 Abs. 5 Satz 4 SGB II erfordert ein finales auf den Erfolg gerichtetes Verhalten derart, dass die Schaffung der Voraussetzungen für die Leistungsgewährung das für den Umzug prägende Motiv ist. Liegen die Voraussetzungen des § 22 Abs. 5 Satz 2 SGB ll vor, sind stets die dort genannten anderen Motive prägend und schließen eine leistungsschädliche „Absicht“ aus ( SG Karlsruhe Urteil vom 6.8.2013, S 12 AS 601/13 ).
Es erscheint wirklichkeitsfremd, dass die Entscheidung der Eltern des Antragstellers für den Bezug einer Drei-Zimmer-Wohnung maßgeblich durch das Verhalten des Antragstellers beeinflusst wurde. Eine Aufnahme des Antragstellers in die neue Wohnung der Eltern ist auf Grund des Zuschnitts der Wohnung unmöglich, desweiteren ist eine gemeinsame Nutzung des Kinderzimmers des Antragstellers mir seiner Schwester auf Grund des erheblichen Altersunterschiedes ( 7 und 24 - jährig ) für den Antragsteller nicht zumutbar.
Quelle: RA Jens Hake, Salztorswall 5a, 21682 Stade – der Beschluss liegt dem Autor vor.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1635/
Willi S
Leitsätze (Autor)
Für Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, greift das in § 22 Abs. 5 Satz 1 SGB II normierte Zusicherungserfordernis nicht, wenn sie im Zeitpunkt des Auszugs aus dem elterlichen Haushalt keine Leistungen nach dem SGB II beantragt oder bezogen haben ( SG Karlsruhe Urteil vom 6.8.2013, S 12 AS 601/13 ).
Absicht im Sinne des § 22 Abs. 5 Satz 4 SGB II erfordert ein finales auf den Erfolg gerichtetes Verhalten derart, dass die Schaffung der Voraussetzungen für die Leistungsgewährung das für den Umzug prägende Motiv ist. Liegen die Voraussetzungen des § 22 Abs. 5 Satz 2 SGB ll vor, sind stets die dort genannten anderen Motive prägend und schließen eine leistungsschädliche „Absicht“ aus ( SG Karlsruhe Urteil vom 6.8.2013, S 12 AS 601/13 ).
Es erscheint wirklichkeitsfremd, dass die Entscheidung der Eltern des Antragstellers für den Bezug einer Drei-Zimmer-Wohnung maßgeblich durch das Verhalten des Antragstellers beeinflusst wurde. Eine Aufnahme des Antragstellers in die neue Wohnung der Eltern ist auf Grund des Zuschnitts der Wohnung unmöglich, desweiteren ist eine gemeinsame Nutzung des Kinderzimmers des Antragstellers mir seiner Schwester auf Grund des erheblichen Altersunterschiedes ( 7 und 24 - jährig ) für den Antragsteller nicht zumutbar.
Quelle: RA Jens Hake, Salztorswall 5a, 21682 Stade – der Beschluss liegt dem Autor vor.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1635/
Willi S
Ähnliche Themen
» Anordnung der aufschiebenden Wirkung - Aufforderung zur Rentenantragstellung - Vollendung des 63. Lebensjahres - Ermessen
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufforderung zur Beantragung vorrangiger Leistungen - vorzeitige Altersrente nach Vollendung des 63. Lebensjahres - Ermessensausübung - keine Unbilligkeit oder besondere Härte
» Angemessenheit der Kosten der Unterkunft und Heizung in Dresden - Noch kein schlüssiges Konzept Sächsisches LSG, Beschl. v. 29.05.2012 - L 7 AS 24/12 B ER
» Anmerkung von Prof. Dr. Uwe Berlit zu LSG München 11. Senat, Urteil vom 14.05.2014 - L 11 AS 621/ 13: Zweckbestimmtheit der Leistungen für Unterkunft und Heizung.
» Abweichung vom Kopfteilprinzip aus bedarfsbezogenen Gründen - SGB XII Empfängerin lebt mit volljähriger SGB II beziehender Tochter in einem Haushalt - Versagung der SGB II Leistungen wegen fehlender Mitwirkung - Folgenabwägung
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufforderung zur Beantragung vorrangiger Leistungen - vorzeitige Altersrente nach Vollendung des 63. Lebensjahres - Ermessensausübung - keine Unbilligkeit oder besondere Härte
» Angemessenheit der Kosten der Unterkunft und Heizung in Dresden - Noch kein schlüssiges Konzept Sächsisches LSG, Beschl. v. 29.05.2012 - L 7 AS 24/12 B ER
» Anmerkung von Prof. Dr. Uwe Berlit zu LSG München 11. Senat, Urteil vom 14.05.2014 - L 11 AS 621/ 13: Zweckbestimmtheit der Leistungen für Unterkunft und Heizung.
» Abweichung vom Kopfteilprinzip aus bedarfsbezogenen Gründen - SGB XII Empfängerin lebt mit volljähriger SGB II beziehender Tochter in einem Haushalt - Versagung der SGB II Leistungen wegen fehlender Mitwirkung - Folgenabwägung
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Mi Jul 15, 2015 12:52 am von Willi Schartema
» LSG NRW sieht erkennt Anordnungsgrund bei Mietschulden ohne vorherige Räumungsklage
Do Jun 18, 2015 11:50 am von Willi Schartema
» Zur Unvereinbarkeit des § 31a SGB II (Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen) in Verbindung mit § 31 SGB II
Di Jun 16, 2015 9:43 am von Willi Schartema
» Keine schlüssigen Konzepte durch „Analyse und Konzepte“ KDU
So Jun 07, 2015 8:58 am von Willi Schartema
» Rechtsfolgenbelehrung für Jobcenter-Mitarbeiter
Do Mai 28, 2015 4:20 am von Willi Schartema
» Sanktionen bei ALG II im SGB II hält das Sozialgericht Gotha für Verfassungswidrig Außerdem stünden die Sanktionen im Widerspruch zu den Artikeln 1 2 12 sowie 20 so verkündet am 26.05.2015
Do Mai 28, 2015 1:58 am von Willi Schartema
» Gutachter ist für 50.000 Abschiebungen verantwortlich
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» BA-Leitfaden informiert umfassend über Teilzeitausbildung
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» Broschüre: Überblick zu den Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz zum 1. März 2015
So Apr 19, 2015 4:58 am von Willi Schartema
» Änderungen durch das neue Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) seit 1.1.2015
So Apr 19, 2015 4:57 am von Willi Schartema