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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Neue EU-Richtlinie stärkt Recht auf Arbeitnehmerfreizügigkeit

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Neue EU-Richtlinie stärkt Recht auf Arbeitnehmerfreizügigkeit    Empty Neue EU-Richtlinie stärkt Recht auf Arbeitnehmerfreizügigkeit

Beitrag von Willi Schartema Mi Mai 14, 2014 11:49 am

Der EU-Ministerrat hat am 14.4.2014 einer neuen Richtlinie zugestimmt, die es EU-Bürgern erleichtern soll, in einem anderen Mitgliedstaat zu arbeiten oder nach Arbeit zu suchen. Sie soll die Kenntnis des EU-Rechts und dessen Inanspruchnahme fördern und so die Diskriminierung durch Arbeitgeber in den Aufnahmemitgliedstaaten verhindern.

Weitere Infos gibt es hier: http://www.arbrb.de/36095.htm

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1634/

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