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Neue EU-Richtlinie stärkt Recht auf Arbeitnehmerfreizügigkeit
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Neue EU-Richtlinie stärkt Recht auf Arbeitnehmerfreizügigkeit
Der EU-Ministerrat hat am 14.4.2014 einer neuen Richtlinie zugestimmt, die es EU-Bürgern erleichtern soll, in einem anderen Mitgliedstaat zu arbeiten oder nach Arbeit zu suchen. Sie soll die Kenntnis des EU-Rechts und dessen Inanspruchnahme fördern und so die Diskriminierung durch Arbeitgeber in den Aufnahmemitgliedstaaten verhindern.
Weitere Infos gibt es hier: http://www.arbrb.de/36095.htm
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1634/
Willi S
Weitere Infos gibt es hier: http://www.arbrb.de/36095.htm
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1634/
Willi S
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