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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Zur KdU-Richtlinie der Hansestadt Rostock

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Zur KdU-Richtlinie der Hansestadt Rostock Empty Zur KdU-Richtlinie der Hansestadt Rostock

Beitrag von Willi Schartema Mo Jan 05, 2015 11:49 am

LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 11.12.2014, L 8 AS 176/14 B PKH



Leitsatz (Autor)
Hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das der KdU-RL-HRO zugrundeliegende Konzept zur Bestimmung der angemessenen Kosten nicht den vom Bundessozialgericht aufgestellten Anforderungen entspricht, sind nicht zu erkennen (ebenso zur KdU-RL-HRO der 10. Senat des LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 9. Dezember 2011 – L 10 AS 411/11 B PKH).
 
Quelle: http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml?showdoccase=1&doc.id=JURE140020603&st=ent


Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1768/

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