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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Eine Anrechnung der bereits im Regelsatz berücksichtigten Haushaltsenergie auf die Kosten der Unterkunft ist im Recht der Sozialhilfe (SGB XII) anders als im Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) zulässig.

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Eine Anrechnung der bereits im Regelsatz berücksichtigten Haushaltsenergie auf die Kosten der Unterkunft ist im Recht der Sozialhilfe (SGB XII) anders als im Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) zulässig.  Empty Eine Anrechnung der bereits im Regelsatz berücksichtigten Haushaltsenergie auf die Kosten der Unterkunft ist im Recht der Sozialhilfe (SGB XII) anders als im Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) zulässig.

Beitrag von Willi Schartema Di Jul 15, 2014 12:54 pm

LSG Baden-Württemberg Urteile vom 27.5.2014 - L 2 SO 20/14 - und - L 2 SO 21/14 - Die Revision wird zugelassen.

Leitsätze (Juris)



2. Zu den Anforderungen an den Nachweis für einen erhöhten Kleiderbedarf.

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=170643&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive= 


Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1685/

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