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Der neue Rundfunkbeitrag Rund um das neue Modell
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Der neue Rundfunkbeitrag Rund um das neue Modell
> Ein Beitrag für alle
>
> Ab 2013 löst der
Rundfunkbeitrag die Rundfunkgebühr ab. Das neue Finanzierungsmodell
bringt folgende Veränderungen für Bürgerinnen und Bürger:
>
>
Einfache Regel: Pro Wohnung ist ein Beitrag zu zahlen – egal wie viele
Menschen dort leben und welche Rundfunkgeräte sie haben.
>
>
Zeitgemäßes Modell: Der neue Beitrag deckt alle Angebote auf allen
Verbreitungswegen ab. Es wird nicht mehr zwischen Radio, Fernseher und
Computer unterschieden.
>
> Stabiler Beitrag: Mit 17,98 Euro monatlich bleibt der Rundfunkbeitrag stabil.
> Ein solidarischer Beitrag
>
>
Durch das neue Modell werden einzelne Personengruppen entlastet: Sie
zahlen den ermäßigten Beitrag oder werden vollständig befreit:
>
>
Ob Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder BAföG: Wer bestimmte
staatliche Sozialleistungen bezieht, kann sich auf Antrag vom
Rundfunkbeitrag befreien lassen.
>
> Menschen mit
Behinderung, denen das Merkzeichen „RF” im Schwerbehindertenausweis
zuerkannt wurde, beteiligen sich mit einem reduzierten Beitrag an der
Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Programms. Sie zahlen ein
Drittel des Beitrags – 5,99 Euro pro Monat.
>
> Taubblinde Menschen können sich wie bisher auf Antrag ganz befreien lassen.
>
> Wer eine Befreiung oder Ermäßigung beantragen kann und welche Nachweise zu erbringen sind, erfahren Sie hier.
http://www.rundfunkbeitrag.de/presse/
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/06/der-neue-rundfunkbeitrag-burgerinnen.html
>
> Ab 2013 löst der
Rundfunkbeitrag die Rundfunkgebühr ab. Das neue Finanzierungsmodell
bringt folgende Veränderungen für Bürgerinnen und Bürger:
>
>
Einfache Regel: Pro Wohnung ist ein Beitrag zu zahlen – egal wie viele
Menschen dort leben und welche Rundfunkgeräte sie haben.
>
>
Zeitgemäßes Modell: Der neue Beitrag deckt alle Angebote auf allen
Verbreitungswegen ab. Es wird nicht mehr zwischen Radio, Fernseher und
Computer unterschieden.
>
> Stabiler Beitrag: Mit 17,98 Euro monatlich bleibt der Rundfunkbeitrag stabil.
> Ein solidarischer Beitrag
>
>
Durch das neue Modell werden einzelne Personengruppen entlastet: Sie
zahlen den ermäßigten Beitrag oder werden vollständig befreit:
>
>
Ob Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder BAföG: Wer bestimmte
staatliche Sozialleistungen bezieht, kann sich auf Antrag vom
Rundfunkbeitrag befreien lassen.
>
> Menschen mit
Behinderung, denen das Merkzeichen „RF” im Schwerbehindertenausweis
zuerkannt wurde, beteiligen sich mit einem reduzierten Beitrag an der
Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Programms. Sie zahlen ein
Drittel des Beitrags – 5,99 Euro pro Monat.
>
> Taubblinde Menschen können sich wie bisher auf Antrag ganz befreien lassen.
>
> Wer eine Befreiung oder Ermäßigung beantragen kann und welche Nachweise zu erbringen sind, erfahren Sie hier.
http://www.rundfunkbeitrag.de/presse/
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/06/der-neue-rundfunkbeitrag-burgerinnen.html
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