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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Rückwirkende Befreiung vom Rundfunkbeitrag für Hartz IV-Bezieher möglich

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Rückwirkende Befreiung vom Rundfunkbeitrag für Hartz IV-Bezieher möglich Empty Rückwirkende Befreiung vom Rundfunkbeitrag für Hartz IV-Bezieher möglich

Beitrag von Willi Schartema Mi Sep 10, 2014 8:31 am

Der Kollege Helge Hildebrand, Rechtsanwalt aus Kiel, hat die Möglichkeit zur rückwirkenden Befreiung von  Rundfunkbeitrag für SGB II-Bezieher ausgegraben. Etwaig erhobene und auch schon bezahlte Beiträge können zurückgefordert werden, hierfür gibt es aber bis Jahresende eine Frist.

Näheres dazu hier: [url=wlmailhtml:%7BD95BD3FD-A69A-4BA2-8BFC-A466688F8A0C%7Dmid://00003314/%21x-usc:http://sozialberatung-kiel.de/2014/08/27/zur-ruckwirkenden-befreiung-vom-rundfunkbeitrag/]http://sozialberatung-kiel.de/2014/08/27/zur-ruckwirkenden-befreiung-vom-rundfunkbeitrag/[/url]

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1716/

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