hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

Die Rechtswidrigkeit eines eine Eingliederungsvereinbarung entsprechend § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II ersetzenden Verwaltungsakts ergibt sich bereits aus der Tatsache, dass das JobCenter entgegen der aus § 15 Abs. 1 Satz 3 SGB II folgenden gesetzlichen

Nach unten

Die Rechtswidrigkeit eines eine Eingliederungsvereinbarung entsprechend § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II ersetzenden Verwaltungsakts ergibt sich bereits aus der Tatsache, dass das JobCenter entgegen der aus § 15 Abs. 1 Satz 3 SGB II folgenden gesetzlichen  Empty Die Rechtswidrigkeit eines eine Eingliederungsvereinbarung entsprechend § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II ersetzenden Verwaltungsakts ergibt sich bereits aus der Tatsache, dass das JobCenter entgegen der aus § 15 Abs. 1 Satz 3 SGB II folgenden gesetzlichen

Beitrag von Willi Schartema Mo Mai 12, 2014 10:26 am

Vorgabe ohne Ermessenserwägungen eine Geltungsdauer dieser Verfügung von über neuen Monaten angeordnet hat

Sozialgericht Chemnitz, Beschluss vom 29. April 2014 (Az.: S 29 AS 1636/14 ER):

Leitsätze Dr. Manfred Hammel



Die Regelfrist von sechs Monaten entsprechend § 15 Abs. 1 Satz 3 SGB II gibt einerseits hilfebedürftigen Personen einen stabilen, verlässlichen Rahmen, ermöglicht andererseits den öffentlichen Trägern aber auch, dass er nicht an Zielen starr festhalten muss, die sich als erfolglos erwiesen haben.
 
 
Anmerkung: Vgl. dazu Bundessozialgericht, Urteil vom 14. Februar 2013 (Az.: B 14 AS 195/11 R): 

http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2013&nr=12982&linked=urt

Leitsätze Dr. Manfred Hammel

Ein eine Eingliederungsvereinbarung (§ 15 Abs. 1 Satz 1 SGB II entsprechend § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II ersetzender Verwaltungsakt ist rechtswidrig, wenn ein SGB II-Träger entgegen der gesetzlichen Vorgabe in § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II in Verbindung mit § 15 Abs. 1 Satz 3 SGB II ohne Ermessenserwägungen eine Gültigkeitsdauer dieser Verfügung von zehn Monaten angeordnet hat.

Es ist nicht zu bejahen, dass ein Jobcenter die Geltungsdauer eines Verwaltungsakts nach § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II ohne Bindung an die Vorgabe des § 15 Abs. 1 Satz 3 SGB II nach freiem Ermessen festlegt.

Die von § 15 Abs. 1 Satz 3 SGB II festgesetzte Regelfrist gilt auch für den die Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt.


Anmerkung: Gleicher Auffassung SG Hamburg, Beschluss vom 28.04.2014 - S 58 AS 1238 /14 ER (unveröffentlicht) und LSG NRW, Beschluss vom 17.10.2013 - L 7 AS 836/13 B

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=164836&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Qelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1633/

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Bereits die vom SGB II-Träger entsprechend § 5 Abs. 3 Satz 1 SGB II in Verbindung mit § 12a Satz 1 SGB II getätigte Aufforderung zur Stellung eines Leistungsantrags bei einem anderen Sozialleistungsträger steht im pflichtgemäßen Ermessen des Jobcenters.
» Die Tatsache, dass eine ärztliche Psychotherapeutin nicht zur kassenärztlichen Behandlung zugelassen ist, steht der Geltendmachung eines Rechtsanspruchs gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 AsylbLG in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Satz 1 AsylbLG auf Finanzierung einer
» Der Eingliederungsverwaltungsakt erweist sich als rechtswidrig, weil das Jobcenter entgegen der gesetzlichen Vorgabe eine Geltungsdauer von nur knapp vier Monaten angeordnet hat, ohne hierbei das erforderliche Ermessen auszuüben
» Ob ein JobCenter entsprechend § 5 Abs. 3 Satz 1 SGB II für eine Bezieherin von Arbeitslosengeld II einen Rentenantrag stellt, steht grundsätzlich im Ermessen dieses Sozialleistungsträgers.
» Rechtmäßigkeit eines eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakts.

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten