hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

Rechtmäßigkeit eines eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakts.

Nach unten

Rechtmäßigkeit eines eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakts.  Empty Rechtmäßigkeit eines eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakts.

Beitrag von Willi Schartema Sa Apr 26, 2014 7:26 am

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.03.2014 - L 19 AS 250/14 B ER - rechtskräftig

Leitsätze (Autor)
Ein die Eingliederungsvereinbarung ersetzender Verwaltungsakt kommt in Betracht, wenn der Grundsicherungsträger zuvor erfolglos den Versuch unternommen hat, mit dem Arbeitsuchenden eine Vereinbarung zu schließen und zudem dann, wenn im Einzelfall besondere Gründe vorliegen, die den Abschluss einer Vereinbarung als nicht sachgerecht erscheinen lassen.

Reagiert hierauf der Antragsteller mit Streichungen und Anmerkungen wie "illegal" und "inakzeptabel" , ohne dass dies inhaltlich richtig oder auch nur aus seiner Sicht nachvollziehbar ist, so dass der Versuch, mit ihm eine einvernehmliche Regelung zu treffen, vom Jobcenter zu Recht als gescheitert angesehen werden durfte.

In einem solchen Fall ist es dem Verwaltungsträger nicht zumutbar, weitere Versuche zu unternehmen, die von vornherein zum Scheitern verurteilt sind (Urteil des Senats vom 17.02.2014 - L 19 AS 749/13; weitergehend LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 09.12.2013 - L 2 AS 1956/13 B ER; ersetzender Verwaltungsakt bereits bei drohendem Zeitverlust).

Eingliederungsverwaltungsakt ist rechtswidrig, soweit das Jobcenter Festsetzungen für die Zeit vor seiner Bekanntgabe (§ 37 Abs. 2 S. 1 SGB X) - trifft (vgl. hierzu auch Beschluss des Senats vom 04.03.2014 - L 19 AS 2344/13 B). Dennoch ist die Beschwerde auch nicht teilweise begründet, weil in keiner Weise absehbar ist, dass das JC hinsichtlich der Verletzung von Obliegenheiten, die auf die Zeit vor der Bekanntgabe fallen, Sanktionen zu verhängen beabsichtigt. Im Rahmen der im Verfahren nach § 86b Abs. 1 SGG gebotenen Interessenabwägung ist davon auszugehen, dass der Antragsgegner bei der Prüfung einer Sanktionsentscheidung beachtet, dass Wirkungen eines Verwaltungsakts erst mit seiner Bekanntgabe eintreten können (§ 39 Abs. 1 S. 1 SGB X). Andernfalls kann der Antragsteller effektiven Rechtsschutz im Rahmen der Anfechtung einer evtl. Sanktionsentscheidung erlangen.

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=168841&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1623/
Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Rechtmäßigkeit eines eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakts - Bewerbungsbemühungen
» Keine Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen einen eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt
» Rechtmäßigkeit eines Rücknahme- und Erstattungsbescheides in einer Bedarfsgemeinschaft SGB II Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht,Urteil vom 16.12.2011,- L 3 AS 12/10 -, Revision zugelassen
» Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt, da der SGB II- Leistungsträger hinsichtlich der Frage, ob eine Eingliederungsvereinbarung durch Verwaltungsakt ersetzt werden soll, kein Ermessen
» Antragstellerin hat kein Anspruch gegen den Sozialhilfeträger auf eine Beihilfe für die Anschaffung und den behindertengerechten Umbau eines Kraftfahrzeuges (Kfz) sowie eine Betriebskostenbeihilfe.

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten