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Ob ein JobCenter entsprechend § 5 Abs. 3 Satz 1 SGB II für eine Bezieherin von Arbeitslosengeld II einen Rentenantrag stellt, steht grundsätzlich im Ermessen dieses Sozialleistungsträgers.
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Ob ein JobCenter entsprechend § 5 Abs. 3 Satz 1 SGB II für eine Bezieherin von Arbeitslosengeld II einen Rentenantrag stellt, steht grundsätzlich im Ermessen dieses Sozialleistungsträgers.
Sozialgericht Berlin, Abänderungsbeschluss vom 10. Oktober 2014 (Az.: S 114 AS 13841/14 ER):
Leitsätze Dr. Manfred Hammel
2. Es bedarf hier aber bereits bei der an die Leistungsbezieherin gerichteten Aufforderung zur Antragstellung einer Ermessensentscheidung des SGB II-Trägers, die von diesem eingehend zu begründen ist (§ 35 Abs. 1 SGB X in Verbindung mit den §§ 2 Abs. 2 und 39 SGB I). In diesem Zusammenhang ist insbesondere zu berücksichtigen, dass Alterrentner/innen vom Bezug von Leistungen nach dem SGB II in ihrer Gesamtheit ausgeschlossen sind. Zudem ist die vorzeitige Inanspruchnahme einer Altersrente regelmäßig mit dauerhaften Abschlägen verbunden.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1752/
Willi S
Leitsätze Dr. Manfred Hammel
2. Es bedarf hier aber bereits bei der an die Leistungsbezieherin gerichteten Aufforderung zur Antragstellung einer Ermessensentscheidung des SGB II-Trägers, die von diesem eingehend zu begründen ist (§ 35 Abs. 1 SGB X in Verbindung mit den §§ 2 Abs. 2 und 39 SGB I). In diesem Zusammenhang ist insbesondere zu berücksichtigen, dass Alterrentner/innen vom Bezug von Leistungen nach dem SGB II in ihrer Gesamtheit ausgeschlossen sind. Zudem ist die vorzeitige Inanspruchnahme einer Altersrente regelmäßig mit dauerhaften Abschlägen verbunden.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1752/
Willi S
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