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Aufrechnung bei mehreren Darlehen - Dem Antragsteller geht es darum, die monatliche Belastung durch das Vorhandensein mehrerer Aufrechnungen zu senken
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Aufrechnung bei mehreren Darlehen - Dem Antragsteller geht es darum, die monatliche Belastung durch das Vorhandensein mehrerer Aufrechnungen zu senken
Es ist auch unterhalb der wohl bei 30 % zu ziehenden Höchstgrenze für dauerhafte monatliche Kürzungen der Grundsicherung eine Prüfung der einzelnen Kürzungen vorzunehmen, da beispielsweise Darlehensaufrechnungen nach dem Gesetz insgesamt nur maximal in Höhe von 10 % zu einer Kürzung des Regelbedarfs führen können
Sozialgericht Karlsruhe, Beschluss vom 25.02.2014 - S 4 AS 1/14 ER
Leitsätze (Autor):
Die maximale Aufrechnungshöhe beim Vorliegen mehrerer Darlehen ist auf 10 % des maßgebenden Regelbedarfs begrenzt.
§ 43 Abs. 2 Satz 2 SGB II ist keine Grundlage dafür, die Aufrechnungsmöglichkeiten nach § 42a Abs. 2 SGB II über die dortigen Begrenzungen hinaus zu erweitern oder zu begrenzen.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=168194&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2260
Willi S
Sozialgericht Karlsruhe, Beschluss vom 25.02.2014 - S 4 AS 1/14 ER
Leitsätze (Autor):
Die maximale Aufrechnungshöhe beim Vorliegen mehrerer Darlehen ist auf 10 % des maßgebenden Regelbedarfs begrenzt.
§ 43 Abs. 2 Satz 2 SGB II ist keine Grundlage dafür, die Aufrechnungsmöglichkeiten nach § 42a Abs. 2 SGB II über die dortigen Begrenzungen hinaus zu erweitern oder zu begrenzen.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=168194&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2260
Willi S
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