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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Zur Entbehrlichkeit einer persönlichen Arbeitslosmeldung des Vertreters nach § 125 Abs. 1 Satz 3 SGG a.F. (jetzt: § 145 Abs. 1 Satz 3 SGB III)

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Zur Entbehrlichkeit einer persönlichen Arbeitslosmeldung des Vertreters nach § 125 Abs. 1 Satz 3 SGG a.F. (jetzt: § 145 Abs. 1 Satz 3 SGB III)  Empty Zur Entbehrlichkeit einer persönlichen Arbeitslosmeldung des Vertreters nach § 125 Abs. 1 Satz 3 SGG a.F. (jetzt: § 145 Abs. 1 Satz 3 SGB III)

Beitrag von Willi Schartema Mo März 17, 2014 1:48 pm

Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 22.01.2014 - L 2 AL 2/11 - Die Revision wird zugelassen.

Leitsätze (Autor)
Eine persönliche Meldung des Vertreters nach § 125 Abs. 1 Satz 3 SGB III a.F. ist nicht entbehrlich.
Hierfür sprechen außer dem Sinn und Zweck der persönlichen Arbeitslosmeldung vor allem gesetzessystematische Gründe. Auch der Entstehungsgeschichte oder dem Wortlaut des § 125 Abs. 1 Satz 3 SGB III a.F kann nicht entnommen werden, dass der Gesetzgeber das Erfordernis der persönlichen Arbeitslosmeldung bei Tätigwerden eines Vertreters als entbehrlich angesehen hat.

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=167896&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=


Anmerkung: Anderer Auffassung - SG Berlin, Urteil vom 27. März 2012 – S 80 AL 1650/10; Brand in: Niesel, SGB III, 6. Aufl. § 145 Rn. 14; Winkler in: Gagel, SGB II/ SGB III, § 145 Rn. 138; Aubel in: jurisPK-SGB III, 1. Aufl. 2014, § 145 Rn. 28, Steinmeyer in: info also 2012, 123 ff., offen gelassen: LSG für das Land Nordrhein- Westfalen, Beschluss vom 28. Februar 2007 – L 1 B 6/07).

Quelle:   http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2259

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