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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Gültigkeit der Unterkunftssatzung der Stadt Neumünster wird gerichtlich überprüft.

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Gültigkeit der Unterkunftssatzung der Stadt Neumünster wird gerichtlich überprüft.  Empty Gültigkeit der Unterkunftssatzung der Stadt Neumünster wird gerichtlich überprüft.

Beitrag von Willi Schartema Mi März 12, 2014 10:52 am

Die Stadt Neumünster hat bekanntlich in einer kommunalen Unterkunftssatzung nach § 22a ff. SGB II geregelt, bis zu welcher Höhe die Mieten von Beziehern von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II (Hartz IV) und SGB XII (vor allem Grundsicherung im Alter) übernommen werden. Jetzt hat Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht, Bernd Petersen, Neumünster, beim Schleswig-Holsteinischen Landessozialgericht Antrag auf Normenkontrolle nach § 55 a Sozialgerichtsgesetz gestellt (Aktenzeichen L 11 AS 24/14 NK).

Ein Beitrag von RA Helge Hildebrandt: http://sozialberatung-kiel.de/

Quelle:  http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2258

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