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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Normenkontrollklage gegen KdU –Satzung in Neumünster

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Normenkontrollklage gegen KdU –Satzung in Neumünster  Empty Normenkontrollklage gegen KdU –Satzung in Neumünster

Beitrag von Willi Schartema Mo März 10, 2014 9:28 am

Neumünster ist neben Berlin die zweite Stadt bundesweit, in der es eine KdU-Satzung gibt. Die Berliner KdU-Satzung wurde schon in zwei Normenkontrollklagen (NK) für unzulässig erklärt. In Neumünster ist jetzt die erste NK anhängig. Dazu hier eine Pressemitteilung von dem klageführenden Rechtsanwalt Petersen, diese ist hier zu finden:

 http://www.harald-thome.de/media/files/PM-Ra-Petersen-zur-NKK-v.-08.03.2014.pdf

Weitere Infos dazu unter:

http://sozialberatung-kiel.de/2014/03/07/gultigkeit-der-unterkunftssatzung-der-stadt-neumunster-wird-gerichtlich-uberpruft/

Quelle:  http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2257

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