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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Parteiübergreifender Aufruf gegen Hartz IV Strafen Gegen die entwürdigende Hartz IV Praxis 08.05.2012

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Parteiübergreifender Aufruf gegen Hartz IV Strafen Gegen die entwürdigende Hartz IV Praxis 08.05.2012 Empty Parteiübergreifender Aufruf gegen Hartz IV Strafen Gegen die entwürdigende Hartz IV Praxis 08.05.2012

Beitrag von Willi Schartema Do Jul 05, 2012 1:06 am

Derzeit wird wieder verstärkt Stimmung gegen Hartz IV-Betroffene
seitens der Politik und Medien betrieben. So schreibt beispielsweise die
„Bild“ von „Drückebergern“ und andere Medien stimmen das Lied vom ewig
vorgetragenen „Missbrauch von Sozialleistungen“ mit ein. Meldungen von
Statistiken verhängter Sanktionen werden dazu verwendet, um Stimmung
gegen Menschen zu betreiben, die sich oftmals sowieso schon als die
„Abgehängten“ dieser Gesellschaft fühlen. Der überwiegende Teil der
verhängten Hartz IV Sanktionen geht aber auf sogenannte
Meldeversäumnisse zurück, wie beispielsweise die Nichtwahrnehmung eines
Termins im Jobcenter. Dieser Zusammenhang geht aber regelmäßig in der
wahrnehmbaren Berichterstattung immer wieder unter. Gleichzeitig aber
sind beruflichen Förderungen oder die Förderungen von Existenzgründungen
überhaupt nicht adäquat, um tatsächlich eine Wiedereingliederung in den
Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Vielmehr werden die Menschen in die
Zeitarbeit und prekäre Beschäftigungsverhältnisse gedrängt, wo sie trotz
Arbeit oftmals weiterhin in Armut und aufstockenden ALG-II-Leistungen
leben müssen.

Thorsten Hild von der journalistischen Plattform
„Wirtschaft und Gesellschaft“ hat einen parteiübergreifenden Aufruf mit
dem Titel „Farbe bekennen – gegen entwürdigende Hartz IV Praxis und für
berufliche Förderung“ gestartet. „Mit diesem Aufruf wollen wir
erreichen, dass die Politik Farbe bekennt und den Wählerinnen und
Wählern sagt, ob sie bereit ist, die häufig entwürdigende Hartz
IV-Praxis abzuschaffen und die berufliche Förderung in den Mittelpunkt
zu stellen.“ schreibt der Initiator auf seiner Webseite. Zahlreiche
namenhafte Politiker, Gewerkschafter, Wissenschaftler und
Kulturschaffende haben den Aufruf bereits unterzeichnet. Zu ihnen
gehören beispielsweise Prof. Dr. Joseph Dehler, Franziska Drohsel (ehem.
Juso-Bundesvorsitzende), Dr. Ursula Engelen-Kefer, Thomas Gutsche
(Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Geschäftsführung Parlamentarische
Linke in der SPD-Bundestagsfraktion), Katja Kipping (MdB, Die Linke),
Dr. Matthias Kollatz-Ahnen (Physiker und Volkswirt, von 2006 bis Anfang
2012 Vizepräsident der Europäischen Investitionsbank), Markus Kurth
(MdB, Bündnis 90 Die Grünen), Hilde Mattheis (MdB, SPD), Dr. Manfred
Maurenbrecher (Texter, Komponist und Sänger), Achim Meerkamp
(ver.di-Vorstandsmitglied), Beate Müller-Gemmeke (MdB, Bündnis 90 Die
Grünen), Wolfgang Neskovic (MdB, Bundesrichter a.D. Die Linke) und
Rüdiger Veit (MdB SPD).

In dem Aufruf heißt es, „Eine der
schärfsten Bestrafungen ist es, Menschen auszugrenzen, sie zu isolieren
und nicht am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu lassen. Zahlreiche
gesellschaftliche Beziehungen ergeben sich in Arbeitszusammenhängen. Das
gesellschaftliche Leben ist aber mehr als Arbeit: Bildung, Kultur,
Sport, Hobbies, sich in ein Kaffee zu setzen, abends in der Kneipe ein
Bier mit Freunden zu trinken, in den Urlaub zu fahren. Das aber können
sich hierzulande seit langem viele Menschen nicht mehr leisten, vor
allem diejenigen nicht, die ohne Arbeit sind, und erst recht Menschen
nicht, die Hartz IV beziehen. Hartz IV-Beziehende sind so schon bereits
gestraft genug, könnte man meinen, ohne Arbeit und ohne genügend Geld.
Das Gesetz (§ 31 SGB II) aber sieht das anders. Es sieht vor, das
Strafmaß noch zu erhöhen, wenn der Arbeitslose nicht spurt, nicht zu
einem vorgegeben Termin bei der Bundesagentur für Arbeit vorspricht oder
eine Stelle ablehnt, weil sie nicht seiner Qualifikation entspricht
oder keine faire Entlohnung bietet.“

Durch Sanktionsdrohungen
werden die Menschen dazu genötigt, im Niedriglohnsektor zu arbeiten.
Auch diejenigen, die (noch) eine Arbeitsstelle haben, haben Angst in
Hartz IV zu rutschen und üben daher „Lohnzurückhaltung“ aus. Damit
verbunden sucht auch die Altersarmut immer mehr Menschen heim, weil die
schlechte Lohnentwicklung die Renten drückt.

Wer den Aufruf zur
Abschaffung der Sanktionen bei Hartz IV unterstützt, kann eine Mail an
„redaktion@wirtschaftundgesellschaft.de“ schreiben. Wichtig ist dabei
den Namen, Ort und eventuelle Funktion mit zusenden. (sb)

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/parteiuebergreifender-aufruf-gegen-hartz-iv-strafen-900827.php
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