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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Prof. Dr. Albert Krölls Hartz IV - Soziale Gerechtigkeit - Menschenwürde - Polemik gegen den Sozialstaat und seine kritischen Liebhaber – Vortrag Hamburg 26.01.2012

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Beitrag von Willi Schartema Do Jul 05, 2012 3:51 pm

Der Sozialstaat ist nicht erst mit der Agenda 2010 nachhaltig in Verruf geraten. In Blütezeiten
des deutschen Wirtschaftswunders und der Vollbeschäftigung noch als beispielhaftes lückenloses
Netz der sozialen Sicherheit gepriesen, wird er seit einigen Jahren zunehmend als
soziale Hängematte diffamiert, in der sich insbesondere die Arbeitslosen auf Kosten der Gesellschaft
ein Faulenzerleben leisten. Die Politiker der regierenden Parteien betrachten nunmehr
das frühere Aushängeschild guter wohlfahrtsstaatlicher Politik als einziges Standorthindernis
und haben dementsprechend den Sozialstaat der bisherigen Art für unfinanzierbar
erklärt. In Ausführung dieses selbstgesetzten Auftrags hat die Politik ein Loch nach dem anderen
in das soziale Netz geschnitten. Mit zahlreichen Leistungskürzungen sowie mit diversen
Maßnahmen zur Begrenzung der „Lohnnebenkosten“ hat der Staat zunehmend seinen
Haushalt und die Unternehmerschaft von den als unnötig deklarierten Unkosten der sozialstaatlichen
Betreuung der Gesellschaft befreit und stattdessen die diesbezüglichen Lasten
den Betroffenen und ihren Familien selber aufgebürdet. Das Meisterstück des Umbaues vom
„Wohlfahrtsstaat“ zum aktivierenden Sozialstaat bildet die unter dem Namen von Hartz-IV
bekannt gewordene Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe, in deren Zuge ca. 3
Millionen Langzeitarbeitslose auf Sozialhilfeniveau gesetzt wurden und zugleich ein entscheidender
Schritt zur Schaffung des Billiglohnsektors getan wurde.
Und was machen die Betroffenen und deren Interessensvertreter in Wohlfahrtsverbänden,
Gewerkschaften und Arbeitsloseninitiativen angesichts dieser Entwicklung? Sie haben nichts
Besseres zu tun, als den angeblich pflichtvergessenen Staat umso nachdrücklicher an seine
eigentliche Aufgabe als sozialer Schutz- und Sicherungsagentur der Arbeitnehmerinteressen
zu erinnern. Gegen die (weitere) Reform des Sozialstaates mobilisieren sie den höchsten
Wert der Verfassung: die Menschenwürde und das klassische Ideal des Sozialstaates als
Agentur sozialer Gerechtigkeit, das von der Sozialdemokratie in der Schröder-Ära als unmoderner
Traditionsbestand ausgemustert worden war.

weiter lesen im link!

http://www.harald-thome.de/media/files/Vortrag-Sozialstaat-2012.pdf
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