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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Sozialgerichtliches Verfahren - Normenkontrollverfahren - Entscheidung über Gültigkeit von Satzungen nach § 22a SGB 2 - Unwirksamkeit der Wohnaufwendungenverordnung Berlin - WAufwV BE - Bildung einer Gesamtangemessenheitsgrenze für Unterkunfts- und

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Sozialgerichtliches Verfahren - Normenkontrollverfahren - Entscheidung über Gültigkeit von Satzungen nach § 22a SGB 2 - Unwirksamkeit der Wohnaufwendungenverordnung Berlin - WAufwV BE - Bildung einer Gesamtangemessenheitsgrenze für Unterkunfts- und Empty Sozialgerichtliches Verfahren - Normenkontrollverfahren - Entscheidung über Gültigkeit von Satzungen nach § 22a SGB 2 - Unwirksamkeit der Wohnaufwendungenverordnung Berlin - WAufwV BE - Bildung einer Gesamtangemessenheitsgrenze für Unterkunfts- und

Beitrag von Willi Schartema Mo Aug 25, 2014 11:15 am

 Heizkosten - Unzulässigkeit der Bestimmung des Heizbedarfs anhand der rechten Spalte "zu hoch" des bundesweiten Heizspiegel


BSG, Urteil vom 04.06.2014 - B 14 AS 53/13


Leitsätze (Autor)
Die WAV des Landes Berlin vom 3.4.2012 ist insgesamt unwirksam. Die Verwendung der Werte des bundesweiten Heizspiegels sind nicht geeignet eine Gesamtangemessenheitsgrenze ausreichend zu begründen, weil es nur ein Grenzwert ist (BSG vom 12.5.2013 - B 14 AS 60/12 R ).
 
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2014&nr=13511&pos=5&anz=65 



Quelle:   http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1706/


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