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Sozialhilfe - Nothilfe - Erstattungsanspruch eines Krankenhausträgers wegen stationärer Krankenhausbehandlung - Anforderung an das Vorliegen eines Eilfalles - Pflicht zur rechtzeitigen Information des Sozialhilfeträgers und zur Überprüfung der für die
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Sozialhilfe - Nothilfe - Erstattungsanspruch eines Krankenhausträgers wegen stationärer Krankenhausbehandlung - Anforderung an das Vorliegen eines Eilfalles - Pflicht zur rechtzeitigen Information des Sozialhilfeträgers und zur Überprüfung der für die
Kostensicherheit wesentlichen Umstände
BSG, Urteil vom 12.12.2013 - B 8 SO 13/12 R
Leitsätze ( Autor)
Kein Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen als Nothelferin nach § 25 SGB XII.
Die Nothilfe setzt nicht nur voraus, dass nach den Umständen des Einzelfalles sofort geholfen werden muss, sondern auch, dass dem Nothelfer nicht vorgeworfen werden kann, den Sozialhilfeträger nicht umgehend informiert zu haben. Dies hat die Antragstellerin unterlassen, obwohl ihr dies möglich und zumutbar war.
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2013&nr=13273&pos=9&anz=222
Anmerkung: Vgl. BSG, Urteil vom 30.10.2013, B 7 AY 2/12 R - Die Regelung des Sozialhilferechts über den Anspruch eines Nothelfers auf Erstattung seiner Aufwendungen findet im Asylbewerberleistungsrecht keine analoge Anwendung.
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2256
Willi S
BSG, Urteil vom 12.12.2013 - B 8 SO 13/12 R
Leitsätze ( Autor)
Kein Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen als Nothelferin nach § 25 SGB XII.
Die Nothilfe setzt nicht nur voraus, dass nach den Umständen des Einzelfalles sofort geholfen werden muss, sondern auch, dass dem Nothelfer nicht vorgeworfen werden kann, den Sozialhilfeträger nicht umgehend informiert zu haben. Dies hat die Antragstellerin unterlassen, obwohl ihr dies möglich und zumutbar war.
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2013&nr=13273&pos=9&anz=222
Anmerkung: Vgl. BSG, Urteil vom 30.10.2013, B 7 AY 2/12 R - Die Regelung des Sozialhilferechts über den Anspruch eines Nothelfers auf Erstattung seiner Aufwendungen findet im Asylbewerberleistungsrecht keine analoge Anwendung.
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2256
Willi S
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