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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Die aus § 31 Abs. 1 Satz 2 SGB II hervorgehende Darlegungslast hebt in Bezug auf erkennbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines wichtigen Grundes die Pflicht des SGB II-Trägers zur Ermittlung des entscheidungsmaßgeblichen Sachverhalts von Amts wegen

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Die aus § 31 Abs. 1 Satz 2 SGB II hervorgehende Darlegungslast hebt in Bezug auf erkennbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines wichtigen Grundes die Pflicht des SGB II-Trägers zur Ermittlung des entscheidungsmaßgeblichen Sachverhalts von Amts wegen  Empty Die aus § 31 Abs. 1 Satz 2 SGB II hervorgehende Darlegungslast hebt in Bezug auf erkennbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines wichtigen Grundes die Pflicht des SGB II-Trägers zur Ermittlung des entscheidungsmaßgeblichen Sachverhalts von Amts wegen

Beitrag von Willi Schartema Mo Jun 30, 2014 12:58 pm

nicht auf.

Sozialgericht Leipzig, Urteil vom 22. Mai 2014 (Az.: S 25 AS 4071/12): 


http://elo-leipzig.de/Erfahrungsberichte/Sanktion3/2014-05-22_Urteil_zu_11-12-2012_S_25_AS_4071-12.pdf


Leitsätze Dr. Manfred Hammel: 


Quelle:   http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1675/

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