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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Di Dez 17, 2013 9:06 am

http://www.linkezeitung.de/index.php?option=com_content&view=article&id=17424:hartz-iv-neuer-rekord-350-sanktion&catid=16&Itemid=44

Quelle:  http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2237

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