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Eine Ermessensentscheidung, die lediglich auf eine ermessenslenkende Weisung, die für die Gewährung von Einstiegsgeld nach § 29 SGB II a. F. einen starren Stundenlohn vorsieht (hier 6,50 €), abstellt, ist rechtswidrig, sofern keine konkreten Verhältnisse
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Eine Ermessensentscheidung, die lediglich auf eine ermessenslenkende Weisung, die für die Gewährung von Einstiegsgeld nach § 29 SGB II a. F. einen starren Stundenlohn vorsieht (hier 6,50 €), abstellt, ist rechtswidrig, sofern keine konkreten Verhältnisse
des Einzelfalles bei der Ausübung des Ermessens (hier Alleinerziehung) berücksichtigt werden.
LSG Sachsen- Anhalt, Urteil vom 27.06.2013 - L 5 AS 557/12
Quelle: Fachanwalt für Sozialrecht Michael Loewy, Volltext des Urteils auf der Homepage von RA Michael Loewy, hier: Urteile - Anwaltskanzlei Michael Loewy
Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock
Die Übernahme des Textes für andere Veröffentlichungen und Internetseiten ist nur erlaubt mit der Quellenangabe "Tacheles-Rechtsprechungsticker, http://www.tacheles-sozialhilfe.de"
Willi S
LSG Sachsen- Anhalt, Urteil vom 27.06.2013 - L 5 AS 557/12
Quelle: Fachanwalt für Sozialrecht Michael Loewy, Volltext des Urteils auf der Homepage von RA Michael Loewy, hier: Urteile - Anwaltskanzlei Michael Loewy
Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock
Die Übernahme des Textes für andere Veröffentlichungen und Internetseiten ist nur erlaubt mit der Quellenangabe "Tacheles-Rechtsprechungsticker, http://www.tacheles-sozialhilfe.de"
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