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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Die empirisch-statistische Bestimmung der Angemessenheitsgrenze durch Sachverständige - verfahrensrechtliche Voraussetzungen und inhaltliche Ausgestaltung. Dr. Ing. Christian von Malottki, Institut Wohnen und Umwelt GmbH des Landes Hessen und der Stadt

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Beitrag von Willi Schartema Mo Nov 25, 2013 10:36 am

Darmstadt, abgegruckt in der info also Heft 03/2012, hier zum Beitrag:

http://www.info-also.nomos.de/fileadmin/infoalso/doc/Aufsatz_infoalso_12_03.pdf


Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock

Quelle:

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/


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