Suchen
Impressum
Impressum:
Heinz Behler
44787 Bochum
Brückstr 42
Telefon bei Anfrage:
@Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut
Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)
Keine PKH für Klagen wegen verfassungswidriger Regelsätze
Seite 1 von 1
Keine PKH für Klagen wegen verfassungswidriger Regelsätze
Das LSG Halle (Saale) hat entschieden, dass bei einer Klage gegen die bewilligten Leistungen nach dem SGB II allein mit der Begründung, die Regelsätze für Erwachsene seien verfassungswidrig, kein Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht
Prozesskostenhilfe für ein gerichtliches Verfahren wird nur bewilligt, wenn die Kläger wirtschaftlich bedürftig sind und hinreichende Aussichten auf Erfolg der Klage bestehen. Das BVerfG hatte am 09.02.2010 (1 BvL 1/09) die bis dahin geltenden Regelsätze für verfassungswidrig erklärt. Allerdings wurde nicht festgestellt, dass die Leistungen zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimum unzureichend sind. Vielmehr wurden methodische Mängel bei der Ermittlung der Regelsätze gerügt. Der Gesetzgeber hat zum 01.01.2011 die Regelsätze neu ermittelt und die Vorgaben des BVerfG aufgegriffen. Das BSG hat schon mehrfach entschieden, dass die neu ermittelten Regelsätze verfassungskonform sind.
Eine Entscheidung des BVerfG steht aber noch aus. Vielfach wird – mithilfe von Rechtsanwälten – gegen die Leistungsbewilligung geklagt und allein die Verfassungswidrigkeit gerügt. Für den Fall der Bewilligung von Prozesskostenhilfe müsste das Honorar der Rechtsanwälte aus der Staatskasse bezahlt werden.
Das LSG Halle (Saale) hat einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe abgelehnt.
Die ab 01.01.2011 geltenden Regelsätze seien zur Sicherstellung eines menschenwürdigen Existenzminimums ausreichend, so das Landessozialgericht. Die Möglichkeit, dass das BVerfG erneut die Ermittlung der Regelsatzhöhe wegen methodischer Mängel für verfassungswidrig halte, sei fernliegend. Daher seien hinreichende Aussichten für einen solchen Prozess nicht gegeben und die Beiordnung eines Rechtsanwalts auf Kosten der Staatskasse scheide aus.
Der Beschluss des Landessozialgerichts ist rechtskräftig.
Quelle: juris
http://www.kostenlose-urteile.de/LSG-Sachsen-Anhalt_L-5-AS-60612-B_Keine-Prozesskostenhilfe-fuer-Klagen-wegen-verfassungswidriger-Regelsaetze.news16793.htm
http://www.juraforum.de/recht-gesetz/keine-prozesskostenhilfe-fuer-klage-auf-hoehere-hartz-iv-regelsaetze-452752
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/09/keine-pkh-fur-klagen-wegen.html
Willi S
Prozesskostenhilfe für ein gerichtliches Verfahren wird nur bewilligt, wenn die Kläger wirtschaftlich bedürftig sind und hinreichende Aussichten auf Erfolg der Klage bestehen. Das BVerfG hatte am 09.02.2010 (1 BvL 1/09) die bis dahin geltenden Regelsätze für verfassungswidrig erklärt. Allerdings wurde nicht festgestellt, dass die Leistungen zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimum unzureichend sind. Vielmehr wurden methodische Mängel bei der Ermittlung der Regelsätze gerügt. Der Gesetzgeber hat zum 01.01.2011 die Regelsätze neu ermittelt und die Vorgaben des BVerfG aufgegriffen. Das BSG hat schon mehrfach entschieden, dass die neu ermittelten Regelsätze verfassungskonform sind.
Eine Entscheidung des BVerfG steht aber noch aus. Vielfach wird – mithilfe von Rechtsanwälten – gegen die Leistungsbewilligung geklagt und allein die Verfassungswidrigkeit gerügt. Für den Fall der Bewilligung von Prozesskostenhilfe müsste das Honorar der Rechtsanwälte aus der Staatskasse bezahlt werden.
Das LSG Halle (Saale) hat einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe abgelehnt.
Die ab 01.01.2011 geltenden Regelsätze seien zur Sicherstellung eines menschenwürdigen Existenzminimums ausreichend, so das Landessozialgericht. Die Möglichkeit, dass das BVerfG erneut die Ermittlung der Regelsatzhöhe wegen methodischer Mängel für verfassungswidrig halte, sei fernliegend. Daher seien hinreichende Aussichten für einen solchen Prozess nicht gegeben und die Beiordnung eines Rechtsanwalts auf Kosten der Staatskasse scheide aus.
Der Beschluss des Landessozialgerichts ist rechtskräftig.
Gericht/Institution: | Landessozialgericht Sachsen-Anhalt |
Erscheinungsdatum: | 18.09.2013 |
Entscheidungsdatum: | 15.03.2013 |
Aktenzeichen: | 5 AS 606/12 B |
Quelle: juris
http://www.kostenlose-urteile.de/LSG-Sachsen-Anhalt_L-5-AS-60612-B_Keine-Prozesskostenhilfe-fuer-Klagen-wegen-verfassungswidriger-Regelsaetze.news16793.htm
http://www.juraforum.de/recht-gesetz/keine-prozesskostenhilfe-fuer-klage-auf-hoehere-hartz-iv-regelsaetze-452752
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/09/keine-pkh-fur-klagen-wegen.html
Willi S
Ähnliche Themen
» Hartz IV: Keine Prozesskostenhilfe trotz verfassungsrechtlicher Prüfung der Regelsätze für Kinder und Jugendliche
» Ein findiger Anwalt findet immer was Immer mehr Klagen vor dem Sozialgericht Berlin-Mitte wegen der komplizierten Hartz-IV-Gesetze.
» Keine PKH wegen eines Betrages von 23,99 €
» Meldeaufforderung ist Verwaltungsakt - keine Rechtsfolgenbelehrung - Eilverfahren unzulässig wegen erforderlichem Rechtsschutzbedürfnis
» Keine Übernahme der Kosten für MPU nach Führerscheinentzug wegen Trunkenheit.
» Ein findiger Anwalt findet immer was Immer mehr Klagen vor dem Sozialgericht Berlin-Mitte wegen der komplizierten Hartz-IV-Gesetze.
» Keine PKH wegen eines Betrages von 23,99 €
» Meldeaufforderung ist Verwaltungsakt - keine Rechtsfolgenbelehrung - Eilverfahren unzulässig wegen erforderlichem Rechtsschutzbedürfnis
» Keine Übernahme der Kosten für MPU nach Führerscheinentzug wegen Trunkenheit.
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Mi Jul 15, 2015 12:52 am von Willi Schartema
» LSG NRW sieht erkennt Anordnungsgrund bei Mietschulden ohne vorherige Räumungsklage
Do Jun 18, 2015 11:50 am von Willi Schartema
» Zur Unvereinbarkeit des § 31a SGB II (Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen) in Verbindung mit § 31 SGB II
Di Jun 16, 2015 9:43 am von Willi Schartema
» Keine schlüssigen Konzepte durch „Analyse und Konzepte“ KDU
So Jun 07, 2015 8:58 am von Willi Schartema
» Rechtsfolgenbelehrung für Jobcenter-Mitarbeiter
Do Mai 28, 2015 4:20 am von Willi Schartema
» Sanktionen bei ALG II im SGB II hält das Sozialgericht Gotha für Verfassungswidrig Außerdem stünden die Sanktionen im Widerspruch zu den Artikeln 1 2 12 sowie 20 so verkündet am 26.05.2015
Do Mai 28, 2015 1:58 am von Willi Schartema
» Gutachter ist für 50.000 Abschiebungen verantwortlich
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» BA-Leitfaden informiert umfassend über Teilzeitausbildung
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» Broschüre: Überblick zu den Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz zum 1. März 2015
So Apr 19, 2015 4:58 am von Willi Schartema
» Änderungen durch das neue Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) seit 1.1.2015
So Apr 19, 2015 4:57 am von Willi Schartema