hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

Hartz IV beziehender Selbstständiger Rechtsanwalt wehrt sich gegen die Obliegenheit, Angaben zu seinen voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben aus selbstständiger Tätigkeit zu machen

Nach unten

Hartz IV beziehender Selbstständiger Rechtsanwalt wehrt sich gegen die Obliegenheit, Angaben zu seinen voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben aus selbstständiger Tätigkeit zu machen  Empty Hartz IV beziehender Selbstständiger Rechtsanwalt wehrt sich gegen die Obliegenheit, Angaben zu seinen voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben aus selbstständiger Tätigkeit zu machen

Beitrag von Willi Schartema Mi Mai 15, 2013 1:31 pm

Nach Ansicht des Sächsischen LSG, Urteil vom
07.07.2011 - L 3 AS 638/10 besteht kein Anlass zu der Feststellung, dass
der RA zur Vornahme voraussichtlicher Einkommens- und Ausgabenschätzungen nach
EKS nicht verpflichtet ist.

Vielmehr handelt es sich bei der insoweit vorzunehmenden Prognose um eine dem
Hilfebedürftigen zumutbare Mitwirkungshandlung (vgl. Bay. LSG, Urteil vom 30.
Juli 2010 – L 7 AS 12/10 – Rdnr. 17).

Bei dem vom Antragsteller bezogenen Arbeitslosengeld II handelt es sich um eine
steuerfinanzierte Fürsorgeleistung, deren Voraussetzung unter anderem die
Hilfebedürftigkeit nach § 9 SGB II ist.


Anmerkung: Das Sächsische
Urteil vom 07.07.2011 - L 3 AS 638/10 wurde durch das BSG mit Urteil vom
28.03.2013 - B 4 AS 42/12 R bestätigt.

http://www.aok-business.de/fachthemen/pro-personalrecht-online/datenbank/urteile-ansicht/poc/docid/5598292/

Ein Leistungsbezieher nach dem SGB II ist im Rahmen seiner Mitwirkungsobliegenheiten
nach § 60 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB I gehalten, Angaben über seine voraussichtlichen
Einkünfte und Ausgaben im Zusammenhang mit seiner selbständigen Tätigkeit als
Rechtsanwalt unter Verwendung des Vordruck EKS zu machen.

Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock-
Sozialberater des RA L. Zimmermann.

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/05/hartz-iv-beziehender-selbststandiger.html

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Die Verfahrensgebühr für den beigeordneten Rechtsanwalt bei einer Beschwerde vor dem Landessozialgericht gegen die Ablehnung einer einstweiligen Anordnung durch das Sozialgericht bemisst sich nicht nach Nr. 3204, sondern nach Nr. 3501 VV RVG
» Hartz-IV-Bezieher müssen sich gegen rechtswidrige Vermieter-Forderungen wehren
» Gewährung eines Gründungszuschusses zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit als Rechtsanwalt Arbeitsförderungsrecht (SGB III)
» Einstweiliger Rechtsschutz - fehlender Anordnungsgrund und -anspruch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - selbstständiger Hausmeisterservice – Betriebsausgaben - keine Notwendigkeit von gewerblichen Räumlichkeiten
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberechnung bei selbständiger Tätigkeit - Betriebseinnahmen und -ausgaben - private Rentenversicherungen

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten