Suchen
Impressum
Impressum:
Heinz Behler
44787 Bochum
Brückstr 42
Telefon bei Anfrage:
@Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut
Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)
Die Verfahrensgebühr für den beigeordneten Rechtsanwalt bei einer Beschwerde vor dem Landessozialgericht gegen die Ablehnung einer einstweiligen Anordnung durch das Sozialgericht bemisst sich nicht nach Nr. 3204, sondern nach Nr. 3501 VV RVG
Seite 1 von 1
Die Verfahrensgebühr für den beigeordneten Rechtsanwalt bei einer Beschwerde vor dem Landessozialgericht gegen die Ablehnung einer einstweiligen Anordnung durch das Sozialgericht bemisst sich nicht nach Nr. 3204, sondern nach Nr. 3501 VV RVG
So die Rechtsauffassung des Bayerischen
Landessozialgerichts 15. Senat, Beschluss vom 20.11.2012 - L
15 SF 184/11 B E
Siehe
dazu auch: Unzureichende Anwaltsvergütung in Beschwerdeverfahren
gegen die Ablehnung einer einstweiligen Anordnung durch das Sozialgericht.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/03/die-verfahrensgebuhr-fur-den.html
Willi S
Landessozialgerichts 15. Senat, Beschluss vom 20.11.2012 - L
15 SF 184/11 B E
Siehe
dazu auch: Unzureichende Anwaltsvergütung in Beschwerdeverfahren
gegen die Ablehnung einer einstweiligen Anordnung durch das Sozialgericht.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/03/die-verfahrensgebuhr-fur-den.html
Willi S
Ähnliche Themen
» Ablehnung des einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Vollziehbarkeit zweier Sanktionsbescheide - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs in Kombination mit Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
» Keine Anordnung der aufschiebende Wirkung gegen den Eingliederungsverwaltungsakt, denn grundsätzlich ist es nicht Aufgabe des einstweiligen Rechtsschutzes, Rechtsfragen zu beantworten, die mit einer gegenwärtigen Notlage nichts zu tun haben
» Der Erlass einer einstweiligen Anordnung ist neben der Anordnung der aufschiebenden Wirkung zur Gewährung vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutzes allerdings dann erforderlich, wenn die begehrte Leistung von der Verwaltung nicht oder nicht im beantragten
» Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (§ 86b Abs. 2 SGG) ist nicht nötig und ein Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe mutwillig, wenn ein Antragsteller bereits am dritten Arbeitstag nach Befassung des Leistungsträgers mit seinem
» Beschwerde gegen einstweilige Anordnung - Arbeitslosengeld II - Darlehen für Stromschulden - unwirtschaftliches sozialwidriges Verhalten - Beheizung des Hauses mit Strom nach Gassperre
» Keine Anordnung der aufschiebende Wirkung gegen den Eingliederungsverwaltungsakt, denn grundsätzlich ist es nicht Aufgabe des einstweiligen Rechtsschutzes, Rechtsfragen zu beantworten, die mit einer gegenwärtigen Notlage nichts zu tun haben
» Der Erlass einer einstweiligen Anordnung ist neben der Anordnung der aufschiebenden Wirkung zur Gewährung vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutzes allerdings dann erforderlich, wenn die begehrte Leistung von der Verwaltung nicht oder nicht im beantragten
» Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (§ 86b Abs. 2 SGG) ist nicht nötig und ein Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe mutwillig, wenn ein Antragsteller bereits am dritten Arbeitstag nach Befassung des Leistungsträgers mit seinem
» Beschwerde gegen einstweilige Anordnung - Arbeitslosengeld II - Darlehen für Stromschulden - unwirtschaftliches sozialwidriges Verhalten - Beheizung des Hauses mit Strom nach Gassperre
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Mi Jul 15, 2015 12:52 am von Willi Schartema
» LSG NRW sieht erkennt Anordnungsgrund bei Mietschulden ohne vorherige Räumungsklage
Do Jun 18, 2015 11:50 am von Willi Schartema
» Zur Unvereinbarkeit des § 31a SGB II (Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen) in Verbindung mit § 31 SGB II
Di Jun 16, 2015 9:43 am von Willi Schartema
» Keine schlüssigen Konzepte durch „Analyse und Konzepte“ KDU
So Jun 07, 2015 8:58 am von Willi Schartema
» Rechtsfolgenbelehrung für Jobcenter-Mitarbeiter
Do Mai 28, 2015 4:20 am von Willi Schartema
» Sanktionen bei ALG II im SGB II hält das Sozialgericht Gotha für Verfassungswidrig Außerdem stünden die Sanktionen im Widerspruch zu den Artikeln 1 2 12 sowie 20 so verkündet am 26.05.2015
Do Mai 28, 2015 1:58 am von Willi Schartema
» Gutachter ist für 50.000 Abschiebungen verantwortlich
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» BA-Leitfaden informiert umfassend über Teilzeitausbildung
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» Broschüre: Überblick zu den Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz zum 1. März 2015
So Apr 19, 2015 4:58 am von Willi Schartema
» Änderungen durch das neue Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) seit 1.1.2015
So Apr 19, 2015 4:57 am von Willi Schartema