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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Gewährung eines Gründungszuschusses zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit als Rechtsanwalt Arbeitsförderungsrecht (SGB III)

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Gewährung eines Gründungszuschusses zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit als Rechtsanwalt Arbeitsförderungsrecht (SGB III)  Empty Gewährung eines Gründungszuschusses zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit als Rechtsanwalt Arbeitsförderungsrecht (SGB III)

Beitrag von Willi Schartema Di März 25, 2014 8:56 am

Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 28.02.2014 - L 8 AL 1515/13

Leitsätze (Juris):
Die Ablehnung eines Gründungszuschusses mit der Begründung, vorrangig vor der Selbständigkeit sei die erfolgsversprechende Vermittlung in ausreichend vorhandene abhängige Beschäftigungsverhältnisse gewesen, ist ermessensfehlerhaft, wenn in einer Eingliederungsvereinbarung als Eingliederungsziel die selbständige Tätigkeit (hier: als Rechtsanwalt) festgelegt wurde und die Bundesagentur sich darin ausdrücklich nicht zur Vermittlung verpflichtet hat sowie bis zur Aufnahme der Selbständigkeit erkennbar auch so verfahren ist.

In besonders gelagerten Fällen (hier: bereits vorangegangene mehrjährige Tätigkeit als Student und Rechtsreferendar in der gleichen Kanzlei und Übernahme des Kundenstamms) kann in der Ablehnungsentscheidung ermessensfehlerfrei die als belegt angesehene ausreichende soziale Sicherung und des Lebensunterhalts in der Zeit nach der Existenzgründung berücksichtigt werden.

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=167915&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive= 

Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2260

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