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Arbeitslosengeldanspruch:Die eine fiktive Bemessung anordnende Dienstanweisung der Bundesagentur für Arbeit widerspricht früherem und aktuellem EG-Recht
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Arbeitslosengeldanspruch:Die eine fiktive Bemessung anordnende Dienstanweisung der Bundesagentur für Arbeit widerspricht früherem und aktuellem EG-Recht
Dies die Rechtsauffassung des Landessozialgericht
Baden-Württemberg , Urteil vom 22.03.2013 - L 8
AL 1225/11 , Revision wird zugelassen
Der Alg-Anspruch eines vormaligen Grenzgängers, der
vor der Arbeitslosigkeit wieder in seinem Wohnsitzland Deutschland
versicherungspflichtig beschäftigt war, ist nach Art. 62 Abs. 1 EU-VO Nr.
883/2004, der wortgleich mit Art. 68 Abs. 1 Satz 1 EG-VO 1408/71 ist, nicht
fiktiv nach § 152 SGB III, sondern in entsprechender Anwendung von § 151 SGB
III zu bemessen (a.A. LSG Ba.-Württ. Urteil v. 19.10.2011 - L 3 AL 5476/10 - zu
EG-VO 1408/71).
Anmerkung:
Der EuGH hat entschieden, dass ein arbeitslos
gewordener Grenzgänger Arbeitslosenunterstützung nur in seinem
Wohnmitgliedstaat beziehen kann, auch wenn der Arbeitnehmer zum Staat seiner
letzten Beschäftigung besonders enge Bindungen beibehalten hat.
EuGH vom 11.04.2013 Az.
C-443/11
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/04/arbeitslosengeldanspruchdie-eine.html
Willi S
Baden-Württemberg , Urteil vom 22.03.2013 - L 8
AL 1225/11 , Revision wird zugelassen
Der Alg-Anspruch eines vormaligen Grenzgängers, der
vor der Arbeitslosigkeit wieder in seinem Wohnsitzland Deutschland
versicherungspflichtig beschäftigt war, ist nach Art. 62 Abs. 1 EU-VO Nr.
883/2004, der wortgleich mit Art. 68 Abs. 1 Satz 1 EG-VO 1408/71 ist, nicht
fiktiv nach § 152 SGB III, sondern in entsprechender Anwendung von § 151 SGB
III zu bemessen (a.A. LSG Ba.-Württ. Urteil v. 19.10.2011 - L 3 AL 5476/10 - zu
EG-VO 1408/71).
Anmerkung:
Der EuGH hat entschieden, dass ein arbeitslos
gewordener Grenzgänger Arbeitslosenunterstützung nur in seinem
Wohnmitgliedstaat beziehen kann, auch wenn der Arbeitnehmer zum Staat seiner
letzten Beschäftigung besonders enge Bindungen beibehalten hat.
EuGH vom 11.04.2013 Az.
C-443/11
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/04/arbeitslosengeldanspruchdie-eine.html
Willi S
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