Suchen
Impressum
Impressum:
Heinz Behler
44787 Bochum
Brückstr 42
Telefon bei Anfrage:
@Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut
Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)
BSG Stromkosten bei Inklusivmiete kein Herausrechnen Laut Aussage des BSG gibt es für das Herausrechnen der Stromkosten bei einer Inklusivmiete keine gesetzliche Grundlage B 14 AS 151/10 R).
Seite 1 von 1
BSG Stromkosten bei Inklusivmiete kein Herausrechnen Laut Aussage des BSG gibt es für das Herausrechnen der Stromkosten bei einer Inklusivmiete keine gesetzliche Grundlage B 14 AS 151/10 R).
Samstag, 26. November 2011
Stromkosten dürfen nicht vom Hartz-IV-Satz
abgezogen werden - Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts stärkt
Rechte von Hartz - IV - Empfängern
Zahlen Hartz-IV-Empfänger eine
Miete, mit der auch die Stromkosten pauschal abgegolten sind, darf das
Jobcenter diese Kosten nicht aus der Arbeitslosengeld-II-Leistung
herausrechnen.
Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel
in einem am Donnerstag, 24. November 2011, verkündeten Grundsatzurteil
entschieden (Az.: B 14 AS 151/10 R).
Das Jobcenter zahlte
zwar die sehr günstigen Unterkunftskosten. Vom Arbeitslosengeld II zog
es aber pauschal 28 Euro für die Stromkosten ab. Denn in der
Regelleistung seien bereits Haushaltsenergiekosten wie Strom enthalten.
Würden einerseits die Unterkunftskosten inklusive Strom bezahlt und
andererseits die volle Arbeitslosengeld-II-Regelleistung, erhalte der
Arbeitslose eine „systemwidrige“ Doppelzahlung, so die Behörde.
Warum
das Jobcenter gerade 28 Euro für die Stromkosten veranschlagte, konnte
es nicht sagen. Im Arbeitslosengeld-II-Satz sind für Haushaltsenergie
nur rund 20 Euro monatlich veranschlagt.
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&nr=12450
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2011/11/stromkosten-durfen-nicht-vom-hartz-iv.html
Für den Strombedarf 29.92 € 7% vom Regelsatz für einen
Singlehaushalt stehen Monatlich zur Verfügung!!!
Wenn mehr Geld einbehalten wird ist dies nicht rechtens wie man aus dem Urteil
hier erkennen kann der Bedarf für Strom kann nie vom Regelsatz alleine bezahlt
werden.
Für Singlehaushalte ohne Nebeneinkünfte entstehen immer wieder
Stromrechnungen die vom Jobcenter bezahlt werden müssen.
Lösung Darlehen nach § 42 a SGB II beim Jobcenter für den Strombedarf
beantragen .
Nach der Bewilligung sofort schriftlich einen Widerspruch einreichen
damit nicht Monatlich vom Regelsatz das Darlehen einbehalten
werden darf.
Mit Empfangsbestätigung auf der Kopie des Widerspruchs oder Fax ein
Fax hat Beweiskraft (Sendebericht)
Widerspruch bei Darlehen nach § 42 a SGB II hat aufschiebende Wirkung!!
Dann warten ob am nächsten Monat nicht 10 % also 37,40
€ einbehalten wurde.
Dann mit Kontoauszug und dem Widerspruchsschreiben zum Amtsgericht und
einen Rechtsberatungshilfeschein holen und einen Rechtsanwalt für
Sozialrecht aufsuchen der soll einen Ea. beim Sozialgericht
erwirken und die Kosten dem Jobcenter auferlegen
Ein gegen die gemäß § 42a Abs. 2 SGB II verfügte Aufrechnung erhobener Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
Sozialgericht Stuttgart, Beschluss vom 8. Februar 2012 , - S 14 AS 595/12 ER -, bisher nicht veröffentlicht
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=148510&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/01/ein-rechtsmittel-gegen-die.html
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/03/ein-gegen-die-gema-42a-abs-2-sgb-ii.html
Gruß Willi S
Stromkosten dürfen nicht vom Hartz-IV-Satz
abgezogen werden - Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts stärkt
Rechte von Hartz - IV - Empfängern
Zahlen Hartz-IV-Empfänger eine
Miete, mit der auch die Stromkosten pauschal abgegolten sind, darf das
Jobcenter diese Kosten nicht aus der Arbeitslosengeld-II-Leistung
herausrechnen.
Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel
in einem am Donnerstag, 24. November 2011, verkündeten Grundsatzurteil
entschieden (Az.: B 14 AS 151/10 R).
Das Jobcenter zahlte
zwar die sehr günstigen Unterkunftskosten. Vom Arbeitslosengeld II zog
es aber pauschal 28 Euro für die Stromkosten ab. Denn in der
Regelleistung seien bereits Haushaltsenergiekosten wie Strom enthalten.
Würden einerseits die Unterkunftskosten inklusive Strom bezahlt und
andererseits die volle Arbeitslosengeld-II-Regelleistung, erhalte der
Arbeitslose eine „systemwidrige“ Doppelzahlung, so die Behörde.
Warum
das Jobcenter gerade 28 Euro für die Stromkosten veranschlagte, konnte
es nicht sagen. Im Arbeitslosengeld-II-Satz sind für Haushaltsenergie
nur rund 20 Euro monatlich veranschlagt.
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&nr=12450
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2011/11/stromkosten-durfen-nicht-vom-hartz-iv.html
Für den Strombedarf 29.92 € 7% vom Regelsatz für einen
Singlehaushalt stehen Monatlich zur Verfügung!!!
Wenn mehr Geld einbehalten wird ist dies nicht rechtens wie man aus dem Urteil
hier erkennen kann der Bedarf für Strom kann nie vom Regelsatz alleine bezahlt
werden.
Für Singlehaushalte ohne Nebeneinkünfte entstehen immer wieder
Stromrechnungen die vom Jobcenter bezahlt werden müssen.
Lösung Darlehen nach § 42 a SGB II beim Jobcenter für den Strombedarf
beantragen .
Nach der Bewilligung sofort schriftlich einen Widerspruch einreichen
damit nicht Monatlich vom Regelsatz das Darlehen einbehalten
werden darf.
Mit Empfangsbestätigung auf der Kopie des Widerspruchs oder Fax ein
Fax hat Beweiskraft (Sendebericht)
Widerspruch bei Darlehen nach § 42 a SGB II hat aufschiebende Wirkung!!
Dann warten ob am nächsten Monat nicht 10 % also 37,40
€ einbehalten wurde.
Dann mit Kontoauszug und dem Widerspruchsschreiben zum Amtsgericht und
einen Rechtsberatungshilfeschein holen und einen Rechtsanwalt für
Sozialrecht aufsuchen der soll einen Ea. beim Sozialgericht
erwirken und die Kosten dem Jobcenter auferlegen
Ein gegen die gemäß § 42a Abs. 2 SGB II verfügte Aufrechnung erhobener Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
Sozialgericht Stuttgart, Beschluss vom 8. Februar 2012 , - S 14 AS 595/12 ER -, bisher nicht veröffentlicht
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=148510&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/01/ein-rechtsmittel-gegen-die.html
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/03/ein-gegen-die-gema-42a-abs-2-sgb-ii.html
Gruß Willi S
Ähnliche Themen
» Stromkosten dürfen nicht vom Hartz-IV-Satz abgezogen werden Zahlen Hartz-IV-Empfänger eine Miete, mit der auch die Stromkosten pauschal abgegolten sind, darf das Jobcenter diese Kosten nicht aus Arbeitslosengeld-II-Leistung herausrechnen. B 14 AS 151/10 R
» Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Stromkosten für den Betrieb einer Heizungsanlage - nicht Bestandteil des Regelbedarfs - keine gesonderte Erfassung - Schätzung - Rückgriff auf die zivilrechtliche Rechtsprechung - Anhaltspunkt für eine Schätz
» Kein Anspruch auf Sozialhilfe für deutsches Kind im Ausland; keine Unzumutbarkeit der Rückkehr - Nichtvorliegen einer außergewöhnlichen Notlage SGB XII
» Keine Bagatellgrenze von 10 % des Regelbedarfs für die Umgangskosten mit Kind, denn dafür gibt es im SGB II keine Rechtsgrundlage.
» Ex-Freiberufler: Kasse darf Hartz-IV-Empfänger abweisen - Keine gesetzliche Krankenversicherung für ehemals Selbständige
» Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Stromkosten für den Betrieb einer Heizungsanlage - nicht Bestandteil des Regelbedarfs - keine gesonderte Erfassung - Schätzung - Rückgriff auf die zivilrechtliche Rechtsprechung - Anhaltspunkt für eine Schätz
» Kein Anspruch auf Sozialhilfe für deutsches Kind im Ausland; keine Unzumutbarkeit der Rückkehr - Nichtvorliegen einer außergewöhnlichen Notlage SGB XII
» Keine Bagatellgrenze von 10 % des Regelbedarfs für die Umgangskosten mit Kind, denn dafür gibt es im SGB II keine Rechtsgrundlage.
» Ex-Freiberufler: Kasse darf Hartz-IV-Empfänger abweisen - Keine gesetzliche Krankenversicherung für ehemals Selbständige
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Mi Jul 15, 2015 12:52 am von Willi Schartema
» LSG NRW sieht erkennt Anordnungsgrund bei Mietschulden ohne vorherige Räumungsklage
Do Jun 18, 2015 11:50 am von Willi Schartema
» Zur Unvereinbarkeit des § 31a SGB II (Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen) in Verbindung mit § 31 SGB II
Di Jun 16, 2015 9:43 am von Willi Schartema
» Keine schlüssigen Konzepte durch „Analyse und Konzepte“ KDU
So Jun 07, 2015 8:58 am von Willi Schartema
» Rechtsfolgenbelehrung für Jobcenter-Mitarbeiter
Do Mai 28, 2015 4:20 am von Willi Schartema
» Sanktionen bei ALG II im SGB II hält das Sozialgericht Gotha für Verfassungswidrig Außerdem stünden die Sanktionen im Widerspruch zu den Artikeln 1 2 12 sowie 20 so verkündet am 26.05.2015
Do Mai 28, 2015 1:58 am von Willi Schartema
» Gutachter ist für 50.000 Abschiebungen verantwortlich
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» BA-Leitfaden informiert umfassend über Teilzeitausbildung
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» Broschüre: Überblick zu den Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz zum 1. März 2015
So Apr 19, 2015 4:58 am von Willi Schartema
» Änderungen durch das neue Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) seit 1.1.2015
So Apr 19, 2015 4:57 am von Willi Schartema