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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Keine Bagatellgrenze von 10 % des Regelbedarfs für die Umgangskosten mit Kind, denn dafür gibt es im SGB II keine Rechtsgrundlage.

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Keine Bagatellgrenze von 10 % des Regelbedarfs für die Umgangskosten mit Kind, denn dafür gibt es im SGB II keine Rechtsgrundlage.    Empty Keine Bagatellgrenze von 10 % des Regelbedarfs für die Umgangskosten mit Kind, denn dafür gibt es im SGB II keine Rechtsgrundlage.

Beitrag von Willi Schartema Di Jun 10, 2014 7:07 am

BSG, Urteil vom 04.06.2014 - B 14 AS 30/13 R
 
Leitsatz (Autor)


Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2014&nr=13420&pos=0&anz=13

Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1662/

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