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Die Leistungsversagung war rechtswidrig, denn der Leistungsbezieher konnte keine Einkommens- bzw. Vermögensnachweis seiner Mutter und ihres Lebenspartners bzw. keine Nachweise über die Kosten der Unterkunft vorlegen L 18 AS 2167/11
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Die Leistungsversagung war rechtswidrig, denn der Leistungsbezieher konnte keine Einkommens- bzw. Vermögensnachweis seiner Mutter und ihres Lebenspartners bzw. keine Nachweise über die Kosten der Unterkunft vorlegen L 18 AS 2167/11
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg,Urteil vom 26.04.2012,- L 18 AS 2167/11 -
Das
JC wäre daher gehalten gewesen, entsprechende Auskünfte bzw. Unterlagen
von der Mutter und von deren Lebenspartner unmittelbar einzufordern,
und zwar auf der Grundlage von § 60 Abs. 2 Satz 3 SGB II i.V.m. § 1605
Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch – von der Mutter – und nach § 60 Abs. 4
Satz 1 Nr. 1 SGB II von deren Partner.
Solange das JC keine
hinreichenden Anstrengungen unternommen hat, seinen Auskunftsanspruch
gegenüber Dritten durchzusetzen, kommt auch eine Beweislastentscheidung
in der Sache zu Lasten des Klägers nicht in Betracht (vgl. BSG, Urteil
vom 1. Juli 2009 – B 4 AS 78/08 R = SozR 4-1200 § 66 Nr. 5).
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=151670&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/05/die-leistungsversagung-war-rechtswidrig.html
Gruß Willi S
Das
JC wäre daher gehalten gewesen, entsprechende Auskünfte bzw. Unterlagen
von der Mutter und von deren Lebenspartner unmittelbar einzufordern,
und zwar auf der Grundlage von § 60 Abs. 2 Satz 3 SGB II i.V.m. § 1605
Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch – von der Mutter – und nach § 60 Abs. 4
Satz 1 Nr. 1 SGB II von deren Partner.
Solange das JC keine
hinreichenden Anstrengungen unternommen hat, seinen Auskunftsanspruch
gegenüber Dritten durchzusetzen, kommt auch eine Beweislastentscheidung
in der Sache zu Lasten des Klägers nicht in Betracht (vgl. BSG, Urteil
vom 1. Juli 2009 – B 4 AS 78/08 R = SozR 4-1200 § 66 Nr. 5).
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=151670&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
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Gruß Willi S
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» Kostensenkungsaufforderung des Jobcenters ist rechtswidrig, wenn kein Dialog mit den Hilfebedürftigen über die Frage der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft geführt wurde(vgl. u.a. BSG, Urteil vom 20.08.2009 - B 14 AS 41/08 R - ).
» Mutter des Leistungsbeziehers nach dem SGB II muss gegenüber dem Jobcenter Auskünfte über ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisses erteilen trotz schwerer Verfehlungen des Sohnes wie die begangenen Straftaten – Diebstahl, Beleidigung, Körperverletzung
» Keine Übernahme der Kosten der Unterkunft durch das Jobcenter,denn gegen einen tatsächlichen Mietvertrag unter Verwandten spricht, dass die Mieteinnahmen nicht in der Steuererklärung angegeben wurden
» Jobcenter muss keine Kosten für die Unterkunft und Heizung erbringen, denn der Antragsteller hat insgesamt nicht glaubhaft gemacht, dass er rechtlich wirksam zu Mietzahlungen verpflichtet ist, die als KdU zu bewerten wären.
» Anordnungsgrund im Hinblick auf die Bedarfe für Unterkunft und Heizung – keine Anwendbarkeit des § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB 2 – keine Pflicht zur Einholung einer Zusicherung nach § 22 Abs. 4 S. 1 SGB II - Anspruch auf Übernahme höherer Kosten der Unterkunft
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