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Jobcenter muss keine Kosten für die Unterkunft und Heizung erbringen, denn der Antragsteller hat insgesamt nicht glaubhaft gemacht, dass er rechtlich wirksam zu Mietzahlungen verpflichtet ist, die als KdU zu bewerten wären.
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Jobcenter muss keine Kosten für die Unterkunft und Heizung erbringen, denn der Antragsteller hat insgesamt nicht glaubhaft gemacht, dass er rechtlich wirksam zu Mietzahlungen verpflichtet ist, die als KdU zu bewerten wären.
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25.07.2014 - L 4 AS 233/14 B ER- rechtskräftig
Leitsätze (Autor)
Quelle:
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=171544&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1705/
Willi S
Leitsätze (Autor)
Quelle:
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=171544&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1705/
Willi S
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