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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Hartz IV - Sanktionen: Die Million ist überschritten - unaufhaltsamer Anstieg von Kürzungen des "menschenwürdigen Existenzminimums"

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Hartz IV - Sanktionen: Die Million ist überschritten - unaufhaltsamer Anstieg von Kürzungen des "menschenwürdigen Existenzminimums"  Empty Hartz IV - Sanktionen: Die Million ist überschritten - unaufhaltsamer Anstieg von Kürzungen des "menschenwürdigen Existenzminimums"

Beitrag von Willi Schartema Di Nov 13, 2012 12:25 pm

Erstmals mehr als eine Million: Ursula von der Leyen und der Anstieg der Hartz IV-Sanktionen

Erstmals wurden von den Jobcentern innerhalb von 12 Monaten mehr als eine Million Sanktionen neu festgestellt.

Nach den
heute veröffentlichten Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit:
insgesamt 1,107 Millionen SGB II-Sanktionen (Hartz IV) in den 12
Monaten von August 2011 bis Juli 2012.


Der scheinbar
unaufhaltsame Anstieg von Kürzungen des "menschenwürdigen
Existenzminimums" (Bundesverfassungsgericht) begann mit dem Amtsantritt
von Ursula von der Leyen (CDU) als Bundesministerin für Arbeit und
Soziales, angekündigt in einem Interview mit der BILD.


Wie sich die Entwicklung
seit 2009 in den Ländern und den 15 Großstädten darstellt finden Sie
in der BIAJ-Kurzmitteilung vom 12. November 2012:
Download

Anmerkung vom Sozialberater D. Brock:

Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen
Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) in Verbindung mit
dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem
Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für
seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am
gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind
(BVerfG, Urteil vom 9.2.2010 – 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 – Rn.
133 ff.).

Dies gebietet zwar nicht die Gewährung bedarfsunabhängiger,
voraussetzungsloser Sozialleistungen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom
7.7.2010 – 1 BvR 2556/09 – Rn. 13; Berlit, info also 2011, 53, 55
m.w.N.).

Allerdings wirkt das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum
auf die Anwendung und Auslegung der Sanktionsregelungen ein und verengt
den Sanktionsspielraum (Berlit, info also 2011, 53, 55 m.w.N ).

S. a. Sozialrechtsexperte: Bundesregierung
hält an Sanktionsregelungen bei Hartz IV eisern fest, obwohl die
Spatzen die Melodie von der Verfassungswidrigkeit bereits von den
Dächern pfeifen.

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/11/hartz-iv-sanktionen-die-million-ist_12.html

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