hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
Mai 2024
MoDiMiDoFrSaSo
  12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
2728293031  

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

Aktuelle Rechtsprechung des Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen zum SGB II

Nach unten

Aktuelle Rechtsprechung des Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen zum SGB II Empty Aktuelle Rechtsprechung des Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen zum SGB II

Beitrag von Willi Schartema Mi Sep 12, 2012 10:09 am

1.Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 08.08.2012, - L 7 AS 287/12 B -
http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod?feed=bsnd-r-sg&showdoccase=1¶mfromHL=true&doc.id=JURE120016637

Prozesskostenhilfe
in weiteren Klageverfahren bezüglich Arbeitslosengeld II für
nachfolgende Bewilligungszeiträume ist als mutwillig abzulehnen, wenn
die Behörde im vorausgegangenen Widerspruchsverfahren erfolglos die
Ruhensstellung bis zu einer Entscheidung über dieselbe Streitfrage in
einem bereits anhängigen Klageverfahren der Beteiligten angeregt hat.


2. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen , Beschluss vom 08.08.2012, - L 7 AS 285/12 B -
http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?printview=true&feed=bsnd-r-sg&showdoccase=1¶mfromHL=true&doc.id=JURE120016636

Ein
Prozesskostenhilfeantrag ist wegen mutwilliger Klageerhebung
abzulehnen, wenn die Behörde im Widerspruchsverfahren bezüglich späterer
Bewilligungszeiträume eine Ruhensregelung bis zu einer gerichtlichen
Entscheidung über die Streitfragen der Beteiligten in einem früheren
Klageverfahren vergeblich angefragt hat.


3. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 03.08.2012, - L 11 AS 39/12 B ER -
http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod?feed=bsnd-r-sg&showdoccase=1¶mfromHL=true&doc.id=JURE120016635#focuspoint.

1.
Bei Vorliegen einer Freizügigkeitsbescheinigung nach § 5 FreizügG/EU
sind der Leistungsträger nach dem SGB II und die Gerichte der
Sozialgerichtsbarkeit nicht an die Angabe in der Bescheinigung gebunden,
woraus sich das Aufenthaltsrecht ergeben soll.

2. Eine
selbständige Erwerbstätigkeit i.S.d. § 2 Abs 2 Nr 2 FreizügG/EU liegt
nicht vor, wenn es sich um eine Tätigkeit handelt, deren Umfang sich als
völlig untergeordnet und unwesentlich darstellt.

3. Es ist davon
auszugehen, dass der Leistungsausschluss nach § 7 Abs 1 Satz 2 Nr 2 SGB
II für Arbeitsuchende rumänischer Staatsangehörigkeit
europarechtskonform ist.

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/09/aktuelle-rechtsprechung-des_12.html

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten