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Beitrag von Willi Schartema Di Jun 10, 2014 1:19 pm

Dann möchte ich noch auf eine wichtigen Beschluss des LSG NB hinweisen, dort gewährt das Gericht einer Italienerin  sehr wohl Sozialleistungen.

Aus dem Verfahren wird ersichtlich, dass es sich empfiehlt gleichzeitig einen SGB II und SGB XII Antrag zu stellen (dabei bitte die Zuständigkeitsregelung des § 43 SGB I bedenken).

Weiteres dazu im Ra Begleitschreiben und natürlich dann im Beschluss.

Die Infos gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/LSG-NB-23.05.2014.pdf


Dazu auch noch einen Beschluss des SG Lüneburg v. 21.05.2014, welches einem Österreicher SGB II-Leistungen zuerkennt,

den Beschluss gibt’s her: http://www.harald-thome.de/media/files/beschluss-sg-l-neburg-21.05.2014.pdf

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1658/

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