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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Kein Recht auf Prozess um 20 Cent Hartz IV BSG, Urteil vom 12.07.2012,- B 14 AS 35/12 R -

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Kein Recht auf Prozess um 20 Cent Hartz IV BSG, Urteil vom 12.07.2012,- B 14 AS 35/12 R -  Empty Kein Recht auf Prozess um 20 Cent Hartz IV BSG, Urteil vom 12.07.2012,- B 14 AS 35/12 R -

Beitrag von Willi Schartema Fr Jul 13, 2012 9:35 am

Kassel - Allein wegen
Rundungsdifferenzen von 20 Cent bei der Auszahlung von Hartz IV dürfen
Arbeitslose nicht vor Gericht ziehen. Das Bundessozialgericht hat die
Klage einer Frau aus Mühlhausen in Thüringen als unbegründet
zurückgewiesen.



Die Frau hatte monatlich
20 Cent mehr an Hartz-IV-Leistung gefordert, weil der Satz zwar richtig
berechnet, aber ihrer Meinung nach falsch gerundet worden war.


http://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/infoline_nt/schlaglichter_nt/article108272463/Kein-Recht-auf-Prozess-um-20-Cent-Hartz-IV.html

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/07/kein-recht-auf-prozess-um-20-cent-hartz.html

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