Suchen
Impressum
Impressum:
Heinz Behler
44787 Bochum
Brückstr 42
Telefon bei Anfrage:
@Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut
Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)
Zur Prozesskostenhilfebewilligung in einem Verfahren, in welchem es um die Aufrechnung von einem Mietkautionsdarlehen geht.
Seite 1 von 1
Zur Prozesskostenhilfebewilligung in einem Verfahren, in welchem es um die Aufrechnung von einem Mietkautionsdarlehen geht.
LSG NRW, Beschluss vom 08.08.2014 - L 6 AS 727/14 B
Leitsätze (Autor)
Die in § 42 a Abs. 2 SGB II zwingend vorgesehene umgehende Rückführung eines Darlehens im Wege der Aufrechnung in Höhe von 10 v. H. der Regelleistung bei einer voraussichtlichen Dauer von hier mehr als drei Jahren scheint verfassungsrechtlich nicht unbedenklich (vgl. dazu Senatsurteil vom 30.01.2014 — L 6 AS 1154/13-).
Die Leistungsbezieherin verfügt nur über Mittel in Höhe des Regelbedarfs, welcher das soziokulturelle Existenzminimum abdecken soll. Das sind Mittel/Ansprüche, die auf der Grundlage der verfassungsrechtlichen Existenzsicherungspflicht des Staates darauf zielen, ein menschenwürdiges Leben sicherzustellen (vgl. Bundesverfassungsgericht -
BverfG- Beschluss vorn 12.05.2005-1 BvR 596/05 ; s. auch LSG Sachsen- Anhalt Beschluss vom 01.11.2013-L 2 AS 841/13 B ER). Jede Minderung dieser Mittel stellt bereits grundsätzlich einen erheblichen Eingriff dar (vgl. auch Beschluss des Senats vom 31.03.2011-L 6 B 86/09 AS). Dies gilt auch bei monatlicher zehnprozentiger Aufrechnung gem. § 42a SGB II.
Quelle: http://www.lokalkompass.de/essen-sued/ratgeber/aufrechnung-von-kautionsdarlehen-regelsaetze-zwei-neue-pkh-entscheidungen-aus-essen-d463967.html
Anmerkung 1 : Vgl. LSG BB, Beschluss vom 18.11.2013 - L 10 AS 1793/13 B PKH - Gewährung von Prozesskostenhilfe, denn es scheint verfassungsrechtlich bedenklich, wenn die Tilgung der Mietkaution mehr als zwei Jahre andauern wird, so das von einem atypischen Fall auszugehen sein könnte. Denn dabei unterläuft die laufenden Minderung der Leistung zur Deckung des Regelbedarfs wegen solcher Aufwendungen die vom BVerfG geforderte Möglichkeit, Ansparungen bezogen auf die Regelbedarfe vorzunehmen und so einen Ausgleich zu erreichen.
Anmerkung 2 : Vgl. LSG NRW, Beschluss vom 27.03.2014 - L 19 AS 332/14 B - Gewährung von PKH, den gegen die Regelung des § 42a Abs. 2 SGB II erhobenen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 18.11.2013 - L 10 AS 1793/13 B; LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 07.02.2013 - L 7 AS 448/13 B m.w.N.) wird entgegengehalten, dass in atypischen Fällen eine Mietkaution als Zuschuss zu gewähren ist (LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 03.02.2014 - L 2 AS 2280/13 B bzw. ein Erlass der Rückzahlungsverpflichtung nach § 44 SGB II in Betracht kommt. Bei der Prüfung, ob ein atypischer Fall vorliegt, werden im Hinblick auf die seit dem 01.04.2011 geltenden gesetzlichen Rückzahlungsbedingungen seit diesem Zeitpunkt andere Gesichtspunkte eine Rolle spielen, als zuvor.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1706/
Willi S
Leitsätze (Autor)
Die in § 42 a Abs. 2 SGB II zwingend vorgesehene umgehende Rückführung eines Darlehens im Wege der Aufrechnung in Höhe von 10 v. H. der Regelleistung bei einer voraussichtlichen Dauer von hier mehr als drei Jahren scheint verfassungsrechtlich nicht unbedenklich (vgl. dazu Senatsurteil vom 30.01.2014 — L 6 AS 1154/13-).
Die Leistungsbezieherin verfügt nur über Mittel in Höhe des Regelbedarfs, welcher das soziokulturelle Existenzminimum abdecken soll. Das sind Mittel/Ansprüche, die auf der Grundlage der verfassungsrechtlichen Existenzsicherungspflicht des Staates darauf zielen, ein menschenwürdiges Leben sicherzustellen (vgl. Bundesverfassungsgericht -
BverfG- Beschluss vorn 12.05.2005-1 BvR 596/05 ; s. auch LSG Sachsen- Anhalt Beschluss vom 01.11.2013-L 2 AS 841/13 B ER). Jede Minderung dieser Mittel stellt bereits grundsätzlich einen erheblichen Eingriff dar (vgl. auch Beschluss des Senats vom 31.03.2011-L 6 B 86/09 AS). Dies gilt auch bei monatlicher zehnprozentiger Aufrechnung gem. § 42a SGB II.
Quelle: http://www.lokalkompass.de/essen-sued/ratgeber/aufrechnung-von-kautionsdarlehen-regelsaetze-zwei-neue-pkh-entscheidungen-aus-essen-d463967.html
Anmerkung 1 : Vgl. LSG BB, Beschluss vom 18.11.2013 - L 10 AS 1793/13 B PKH - Gewährung von Prozesskostenhilfe, denn es scheint verfassungsrechtlich bedenklich, wenn die Tilgung der Mietkaution mehr als zwei Jahre andauern wird, so das von einem atypischen Fall auszugehen sein könnte. Denn dabei unterläuft die laufenden Minderung der Leistung zur Deckung des Regelbedarfs wegen solcher Aufwendungen die vom BVerfG geforderte Möglichkeit, Ansparungen bezogen auf die Regelbedarfe vorzunehmen und so einen Ausgleich zu erreichen.
Anmerkung 2 : Vgl. LSG NRW, Beschluss vom 27.03.2014 - L 19 AS 332/14 B - Gewährung von PKH, den gegen die Regelung des § 42a Abs. 2 SGB II erhobenen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 18.11.2013 - L 10 AS 1793/13 B; LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 07.02.2013 - L 7 AS 448/13 B m.w.N.) wird entgegengehalten, dass in atypischen Fällen eine Mietkaution als Zuschuss zu gewähren ist (LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 03.02.2014 - L 2 AS 2280/13 B bzw. ein Erlass der Rückzahlungsverpflichtung nach § 44 SGB II in Betracht kommt. Bei der Prüfung, ob ein atypischer Fall vorliegt, werden im Hinblick auf die seit dem 01.04.2011 geltenden gesetzlichen Rückzahlungsbedingungen seit diesem Zeitpunkt andere Gesichtspunkte eine Rolle spielen, als zuvor.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1706/
Willi S
Ähnliche Themen
» Zur Prozesskostenhilfebewilligung in einem Verfahren, in welchem Leistungen nach § 21 Abs. 6 Satz 1 SGB II für eine jährliche Kur im Streit waren.
» Gewährung von Prozesskostenhilfe für ein Verfahren, in welchem die Kläger - die alleinerziehende Klägerin und ihre 3 minderjährigen Kinder - die Verfassungswidrigkeit der Regelsatzhöhe nach dem SGB II für mehrköpfige Bedarfsgemeinschaften mit Kindern rüge
» Aufrechnung bei mehreren Darlehen - Dem Antragsteller geht es darum, die monatliche Belastung durch das Vorhandensein mehrerer Aufrechnungen zu senken
» Wird im Rahmen eines Bescheides über die Bewilligung einer Mietkaution als Darlehen eine monatliche Aufrechnung verfügt, handelt es sich bei den diese Aufrechnung vornehmenden Bescheide um nicht gesondert anfechtbare Ausführungsbescheide.
» Sozialgerichtliches Verfahren - Bewilligung von PKH - Überprüfungsverfahren gem § 44 SGB 10 - mutwillige Rechtsverfolgung - weiteres Verfahren mit identischer Rechtsfrage - erforderliche anwaltliche Vertretung - Zumutbarkeit der Zurückstellung oder
» Gewährung von Prozesskostenhilfe für ein Verfahren, in welchem die Kläger - die alleinerziehende Klägerin und ihre 3 minderjährigen Kinder - die Verfassungswidrigkeit der Regelsatzhöhe nach dem SGB II für mehrköpfige Bedarfsgemeinschaften mit Kindern rüge
» Aufrechnung bei mehreren Darlehen - Dem Antragsteller geht es darum, die monatliche Belastung durch das Vorhandensein mehrerer Aufrechnungen zu senken
» Wird im Rahmen eines Bescheides über die Bewilligung einer Mietkaution als Darlehen eine monatliche Aufrechnung verfügt, handelt es sich bei den diese Aufrechnung vornehmenden Bescheide um nicht gesondert anfechtbare Ausführungsbescheide.
» Sozialgerichtliches Verfahren - Bewilligung von PKH - Überprüfungsverfahren gem § 44 SGB 10 - mutwillige Rechtsverfolgung - weiteres Verfahren mit identischer Rechtsfrage - erforderliche anwaltliche Vertretung - Zumutbarkeit der Zurückstellung oder
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
|
|
Mi Jul 15, 2015 12:52 am von Willi Schartema
» LSG NRW sieht erkennt Anordnungsgrund bei Mietschulden ohne vorherige Räumungsklage
Do Jun 18, 2015 11:50 am von Willi Schartema
» Zur Unvereinbarkeit des § 31a SGB II (Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen) in Verbindung mit § 31 SGB II
Di Jun 16, 2015 9:43 am von Willi Schartema
» Keine schlüssigen Konzepte durch „Analyse und Konzepte“ KDU
So Jun 07, 2015 8:58 am von Willi Schartema
» Rechtsfolgenbelehrung für Jobcenter-Mitarbeiter
Do Mai 28, 2015 4:20 am von Willi Schartema
» Sanktionen bei ALG II im SGB II hält das Sozialgericht Gotha für Verfassungswidrig Außerdem stünden die Sanktionen im Widerspruch zu den Artikeln 1 2 12 sowie 20 so verkündet am 26.05.2015
Do Mai 28, 2015 1:58 am von Willi Schartema
» Gutachter ist für 50.000 Abschiebungen verantwortlich
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» BA-Leitfaden informiert umfassend über Teilzeitausbildung
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» Broschüre: Überblick zu den Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz zum 1. März 2015
So Apr 19, 2015 4:58 am von Willi Schartema
» Änderungen durch das neue Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) seit 1.1.2015
So Apr 19, 2015 4:57 am von Willi Schartema