hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
April 2024
MoDiMiDoFrSaSo
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930     

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

Aufrechnung bei mehreren Darlehen - Dem Antragsteller geht es darum, die monatliche Belastung durch das Vorhandensein mehrerer Aufrechnungen zu senken

Nach unten

Aufrechnung bei mehreren Darlehen - Dem Antragsteller geht es darum, die monatliche Belastung durch das Vorhandensein mehrerer Aufrechnungen zu senken Empty Aufrechnung bei mehreren Darlehen - Dem Antragsteller geht es darum, die monatliche Belastung durch das Vorhandensein mehrerer Aufrechnungen zu senken

Beitrag von Willi Schartema Di März 25, 2014 7:41 am

Es ist auch unterhalb der wohl bei 30 % zu ziehenden Höchstgrenze für dauerhafte monatliche Kürzungen der Grundsicherung eine Prüfung der einzelnen Kürzungen vorzunehmen, da beispielsweise Darlehensaufrechnungen nach dem Gesetz insgesamt nur maximal in Höhe von 10 % zu einer Kürzung des Regelbedarfs führen können

Sozialgericht Karlsruhe, Beschluss vom 25.02.2014 - S 4 AS 1/14 ER

Leitsätze (Autor):
Die maximale Aufrechnungshöhe beim Vorliegen mehrerer Darlehen ist auf 10 % des maßgebenden Regelbedarfs begrenzt.

§ 43 Abs. 2 Satz 2 SGB II ist keine Grundlage dafür, die Aufrechnungsmöglichkeiten nach § 42a Abs. 2 SGB II über die dortigen Begrenzungen hinaus zu erweitern oder zu begrenzen.

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=168194&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Quelle:  http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2260

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Heizkostenguthaben - Aufrechnung mit Stromschulden durch den Energieversorger - fiktives Guthaben
» Zwang zum Strom-Darlehen durch das Jobcenter wie ich das Darlehen umwandeln lasse in eine einmalige Hilfe nach § 44 SGB II
» Keine Berücksichtigung von Gutschriften aus Betriebskostenzahlungen als Einkommen des Grundsicherungsempfängers bei Aufrechnung mit Gegenforderungen durch den Vermieter ( entgegen LSG Berlin-Brandenburg; Urteil vom 12.06.2014 - L 23 SO 68/12 - ).
» Hilfebedürftiger fühlt sich schlecht behandelt, weil er einen telefonischen Rückruf eines Mitarbeiters nicht erhalten hat, der ihm zugesagt worden sei. Es geht ihm darum, dass geprüft wird, ob sich ein Mitarbeiter unfair verhalten hat.
» Die Möglichkeit der Aufrechnung nach § 42 a Abs. 2 SGB II besteht nur, wenn die Mietkaution, entsprechend dem Regelfall des § 22 Abs. 6 Satz 3 SGB II, als Darlehen erbracht wurde. Wurde die Mietsicherheit in anderer Weise erbracht (hier:

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten