hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
Mai 2024
MoDiMiDoFrSaSo
  12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
2728293031  

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

Die bloße Wiedergabe des Gesetzestextes genügt nicht den Anforderungen an eine wirksame Rechtsfolgenbelehrung.

Nach unten

Die bloße Wiedergabe des Gesetzestextes genügt nicht den Anforderungen an eine wirksame Rechtsfolgenbelehrung. Empty Die bloße Wiedergabe des Gesetzestextes genügt nicht den Anforderungen an eine wirksame Rechtsfolgenbelehrung.

Beitrag von Willi Schartema Mi Mai 28, 2014 11:40 am

Sozialgericht Bremen, Gerichtsbescheid vom 12.05.2014 – S 16 AS 2172/13


Leitsatz (Sozietät Beier & Beier)

Quelle: Sozietät Beier & Beier, Rechtsanwälte, Gröpelinger Heerstraße 387, 28239 Bremen, hier zum Volltext: http://www.kanzleibeier.eu/?p=2730 
 
Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1651/

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» SG Leipzig: § 22 Abs. 1, S. 1 SGB II genügt nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes vom 9.2.2010 (1 BvL 1/09)
» Zur Ersatzpflicht des Antragstellers aufgrund sozialwidrigen Verhaltens - Auflösung des Arbeitsverhältnisses aufgrund von Haftstrafe - Die bloße Mitteilung oder Feststellung der Ersatzpflicht genügt nicht.
» Für eine bloße Verlängerung der EGV gegen den Willen des Leistungsberechtigten zwei Monate vor Ablauf der Laufzeit besteht weder Anlass noch Ermächtigungsgrundlage - Präzisierung der Rechtsfolgenbelehrung
» Voraussetzung für das wirksame Zustandekommen einer Einigungsvereinbarung sind mehrere übereinstimmende, auf den Abschluss eines Vertrages gerichtete Willenserklärungen.
» Zur Frage, ob das Mitbringen des Gesetzestextes mit Markierungen und die Frage der Rechtsgrundlage für das Abverlangen des Lebenslaufes provokantes und abschreckendes Verhalten darstellt.

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten