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Angemessenheit der Unterkunftskosten - fehlendes schlüssiges Konzept - Anwendung der Wohngeldtabelle - Sicherheitszuschlag
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Angemessenheit der Unterkunftskosten - fehlendes schlüssiges Konzept - Anwendung der Wohngeldtabelle - Sicherheitszuschlag
Sozialgericht Magdeburg, Urteil vom 25.10.2013 - S 15 AS 2495/11 - Die Berufung wird zugelassen
Leitsätze ( Autor)
Hat der Grundsicherungsträger kein schlüssiges Konzept zur Ermittlung der angemessenen Unterkunftskosten und kann ein solches auch nicht ermittelt werden, ist auch auf den zugrunde zu legenden Höchstbetrag der Tabellenwerte zu § 12 WoGG ein Zuschlag von 10 % vorzunehmen.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=167777&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: Vgl. BSG, Urteil vom 12.12.2013 – B 4 AS 87/12 R - Vom BSG wird ein „Sicherheitszuschlag” iHv 10% zum jeweiligen Tabellenwert im Interesse des Schutzes des elementaren Bedürfnisses des Hilfebedürftigen auf Sicherung des Wohnraumes als erforderlich angesehen.
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2262
Willi S
Leitsätze ( Autor)
Hat der Grundsicherungsträger kein schlüssiges Konzept zur Ermittlung der angemessenen Unterkunftskosten und kann ein solches auch nicht ermittelt werden, ist auch auf den zugrunde zu legenden Höchstbetrag der Tabellenwerte zu § 12 WoGG ein Zuschlag von 10 % vorzunehmen.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=167777&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: Vgl. BSG, Urteil vom 12.12.2013 – B 4 AS 87/12 R - Vom BSG wird ein „Sicherheitszuschlag” iHv 10% zum jeweiligen Tabellenwert im Interesse des Schutzes des elementaren Bedürfnisses des Hilfebedürftigen auf Sicherung des Wohnraumes als erforderlich angesehen.
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2262
Willi S
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